Das Fehlen von Weisungen in Bezug auf das Arbeitsverfahren spricht für sich genommen nicht gegen eine Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit
Eine generelle Vertretungsbefugnis hat mit einem wechselseitigen Vertretungsrecht von mehreren von einem Dienstgeber beschäftigten Personen nichts zu tun
Es kommt beim Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 erster Satz Fall 1 und 2 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigen maßgebender Tatsachen) nach dem offenkundigen Zweck der Norm nicht darauf an, dass ein die Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung beeinflussender Umstand zu einem früheren ...
Bei der Beurteilung, ob eine soziale Schutzbedürftigkeit iSd § 51d Abs 4 ASVG vorliegt, ist nicht auf das Nettoeinkommen des vorletzten Jahres abzustellen; bei der Ermittlung des Einkommens kommt es auf den Kalendermonat als Beurteilungszeitraum an
Der "Bemessungsgrundlagenschutz" nach § 21 Abs 8 AlVG soll lediglich dann gelten, wenn Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres bezogen wird, die betreffende Person danach wiederum eine Arbeit aufnimmt und später erneut arbeitslos wird
Bei der Prüfung des Vorliegens einer Notlage ist grundsätzlich nur auf das tatsächlich dem Arbeitslosen zufließende Einkommen abzustellen
Wenn das Ergebnis des Verfahrens von medizinischen Fragen und damit vom Sachverständigengutachten abhängt, dann kann zwar in der Außerachtlassung einer gesicherten Erkenntnis des Faches ein offenkundiges Versehen liegen; § 42 B-KUVG bietet aber keine Handhabe dafür, jede Fehleinschätzung im ...
Es ist rechtlich möglich, dass mehrere Werkverträge aufeinanderfolgend abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein (freier) Dienstvertrag zustande kommt
Das Fehlen von Weisungen in Bezug auf das Arbeitsverfahren spricht für sich genommen nicht gegen eine Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit
Der "Bemessungsgrundlagenschutz" nach § 21 Abs 8 AlVG soll lediglich dann gelten, wenn Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres bezogen wird, die betreffende Person danach wiederum eine Arbeit aufnimmt und später erneut arbeitslos wird
Eine generelle Vertretungsbefugnis hat mit einem wechselseitigen Vertretungsrecht von mehreren von einem Dienstgeber beschäftigten Personen nichts zu tun
Bei der Prüfung des Vorliegens einer Notlage ist grundsätzlich nur auf das tatsächlich dem Arbeitslosen zufließende Einkommen abzustellen
Es kommt beim Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 erster Satz Fall 1 und 2 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigen maßgebender Tatsachen) nach dem offenkundigen Zweck der Norm nicht darauf an, dass ein die Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung beeinflussender Umstand zu einem früheren ...
Wenn das Ergebnis des Verfahrens von medizinischen Fragen und damit vom Sachverständigengutachten abhängt, dann kann zwar in der Außerachtlassung einer gesicherten Erkenntnis des Faches ein offenkundiges Versehen liegen; § 42 B-KUVG bietet aber keine Handhabe dafür, jede Fehleinschätzung im ...
Bei der Beurteilung, ob eine soziale Schutzbedürftigkeit iSd § 51d Abs 4 ASVG vorliegt, ist nicht auf das Nettoeinkommen des vorletzten Jahres abzustellen; bei der Ermittlung des Einkommens kommt es auf den Kalendermonat als Beurteilungszeitraum an
Es ist rechtlich möglich, dass mehrere Werkverträge aufeinanderfolgend abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein (freier) Dienstvertrag zustande kommt

