Macht das AMS dem Arbeitslosen "verbindliche Vorgaben hinsichtlich Umfang und Form der Eigeninitiative" dahingehend, dass er sich auf bestimmte von einem Dritten aufgezeigte Arbeitsmöglichkeiten hin zu bewerben habe, kann dies nichts daran ändern, dass der Arbeitslose dennoch nur nachweisen muss, ...
§ 9 AlVG regelt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen, während § 7 Abs 7 leg cit lediglich eine Klarstellung hinsichtlich des zeitlichen (Mindest)Ausmaßes der "üblicherweise" auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigungen beinhaltet, hinsichtlich derer ein Arbeitssuchender verfügbar sein ...
Der letzte Halbsatz des § 9 Abs 1 AlVG ("soweit ihm dies nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbar ist") bezieht sich lediglich auf die vom Arbeitslosen von sich aus zu ergreifenden gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung
Hinsichtlich der gem § 25 Abs 2 Z 2 GSVG hinzuzurechnenden Beiträge kommt es nur darauf an, ob die Beiträge im betreffenden Jahr vorgeschrieben wurden; der Umstand, dass die in einem Jahr vorgeschriebenen und daher zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechneten Beiträge - aus welchen ...
Die Auferlegung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG ist - ungeachtet der Überschrift "Strafbestimmungen" des ersten Teiles, Abschnitt VIII, des ASVG - nicht als Verwaltungsstrafe zu werten, weshalb die Frage des subjektiven Verschuldens des Dienstgebers nicht zu untersuchen ist
Ein berücksichtigungswürdiger Fall iSd § 10 Abs 3 AlVG kann nur dann vorliegen, wenn der Arbeitslose in der Folge entweder selbst ein Verhalten gesetzt hat, welches den potenziellen Schaden, der durch seine Nichteinstellung entstanden ist, ganz oder teilweise wieder beseitigt (also insbesondere ...
Mit der Frage der Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung hat sich das AMS nur dann näher zu befassen, wenn die zugewiesene Tätigkeit besondere körperliche oder fachliche Fähigkeiten erfordert, die nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden können oder wenn die Partei die Unzumutbarkeit ...
Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG nicht aus; es kommt vielmehr nur darauf an, dass objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen
Macht das AMS dem Arbeitslosen "verbindliche Vorgaben hinsichtlich Umfang und Form der Eigeninitiative" dahingehend, dass er sich auf bestimmte von einem Dritten aufgezeigte Arbeitsmöglichkeiten hin zu bewerben habe, kann dies nichts daran ändern, dass der Arbeitslose dennoch nur nachweisen muss, ...
Die Auferlegung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG ist - ungeachtet der Überschrift "Strafbestimmungen" des ersten Teiles, Abschnitt VIII, des ASVG - nicht als Verwaltungsstrafe zu werten, weshalb die Frage des subjektiven Verschuldens des Dienstgebers nicht zu untersuchen ist
§ 9 AlVG regelt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen, während § 7 Abs 7 leg cit lediglich eine Klarstellung hinsichtlich des zeitlichen (Mindest)Ausmaßes der "üblicherweise" auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigungen beinhaltet, hinsichtlich derer ein Arbeitssuchender verfügbar sein ...
Ein berücksichtigungswürdiger Fall iSd § 10 Abs 3 AlVG kann nur dann vorliegen, wenn der Arbeitslose in der Folge entweder selbst ein Verhalten gesetzt hat, welches den potenziellen Schaden, der durch seine Nichteinstellung entstanden ist, ganz oder teilweise wieder beseitigt (also insbesondere ...
Der letzte Halbsatz des § 9 Abs 1 AlVG ("soweit ihm dies nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbar ist") bezieht sich lediglich auf die vom Arbeitslosen von sich aus zu ergreifenden gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung
Mit der Frage der Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung hat sich das AMS nur dann näher zu befassen, wenn die zugewiesene Tätigkeit besondere körperliche oder fachliche Fähigkeiten erfordert, die nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden können oder wenn die Partei die Unzumutbarkeit ...
Hinsichtlich der gem § 25 Abs 2 Z 2 GSVG hinzuzurechnenden Beiträge kommt es nur darauf an, ob die Beiträge im betreffenden Jahr vorgeschrieben wurden; der Umstand, dass die in einem Jahr vorgeschriebenen und daher zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechneten Beiträge - aus welchen ...
Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt die Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG nicht aus; es kommt vielmehr nur darauf an, dass objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen

