Eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit liegt dann vor, wenn es entweder nur mehr am Dienstnehmer liegt, dass ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, oder wenn zumindest der potenzielle Dienstgeber (oder ein von diesem Bevollmächtigter) direkt mit der arbeitssuchenden Person in Kontakt ...
Der Empfänger einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hat die Aufnahme jeder Beschäftigung zu melden; dies selbst dann, wenn nach Auffassung des Leistungsempfängers diese Tätigkeit den Leistungsanspruch nicht zu beeinflussen vermag; die Beurteilung, ob diese Beschäftigung als ...
Eine krankhafte Veranlagung ist nur dann alleinige oder überragende Ursache, wenn sie so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis (wie etwa normales ...
Ein feststellender Abspruch in einer Beitragssache ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Streit um geschuldete und fällige Beiträge geht; in diesen Fällen ist jedenfalls ein Leistungsbefehl zu erlassen
Nach stRsp des VwGH bedeutet die in § 36a Abs 5 Z 1 AlVG enthaltene Anordnung, dass das Einkommen durch die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides nachzuweisen ist, eine zwecks Erleichterung des praktischen Vollzuges angedeutete Bindung der Behörden der Arbeitsmarktverwaltung an das ...
In den Gesetzesmaterialien wird ausgeführt, § 9 Abs 8 AlVG enthalte nähere Regelungen für Maßnahmen zur Wiedereingliederung; in Fällen, in denen die Erforderlichkeit einer Maßnahme zur Wiedereingliederung offenkundig sei, solle die an sich für das AMS bestehende Begründungspflicht ...
Informationen betreffend das Vorliegen einer durch einen Dienstunfall verursachten körperlichen Schädigung sowie die Durchführung einer zu deren Gewinnung erforderlichen Untersuchung durch einen sachverständigen Facharzt sind Umstände, die notwendig der Mitwirkung des Betroffenen bedürfen; ist ...
Entsprechend dem Regelungszweck des § 40 Abs 1 GSVG, nach dem immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung eintreten soll, wenn gegenüber dem Schuldner innerhalb der gesetzten Fristen keine auf die Verpflichtung zur Zahlung gerichtete ...
Eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit liegt dann vor, wenn es entweder nur mehr am Dienstnehmer liegt, dass ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, oder wenn zumindest der potenzielle Dienstgeber (oder ein von diesem Bevollmächtigter) direkt mit der arbeitssuchenden Person in Kontakt ...
Nach stRsp des VwGH bedeutet die in § 36a Abs 5 Z 1 AlVG enthaltene Anordnung, dass das Einkommen durch die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides nachzuweisen ist, eine zwecks Erleichterung des praktischen Vollzuges angedeutete Bindung der Behörden der Arbeitsmarktverwaltung an das ...
Der Empfänger einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hat die Aufnahme jeder Beschäftigung zu melden; dies selbst dann, wenn nach Auffassung des Leistungsempfängers diese Tätigkeit den Leistungsanspruch nicht zu beeinflussen vermag; die Beurteilung, ob diese Beschäftigung als ...
In den Gesetzesmaterialien wird ausgeführt, § 9 Abs 8 AlVG enthalte nähere Regelungen für Maßnahmen zur Wiedereingliederung; in Fällen, in denen die Erforderlichkeit einer Maßnahme zur Wiedereingliederung offenkundig sei, solle die an sich für das AMS bestehende Begründungspflicht ...
Eine krankhafte Veranlagung ist nur dann alleinige oder überragende Ursache, wenn sie so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis (wie etwa normales ...
Informationen betreffend das Vorliegen einer durch einen Dienstunfall verursachten körperlichen Schädigung sowie die Durchführung einer zu deren Gewinnung erforderlichen Untersuchung durch einen sachverständigen Facharzt sind Umstände, die notwendig der Mitwirkung des Betroffenen bedürfen; ist ...
Ein feststellender Abspruch in einer Beitragssache ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Streit um geschuldete und fällige Beiträge geht; in diesen Fällen ist jedenfalls ein Leistungsbefehl zu erlassen
Entsprechend dem Regelungszweck des § 40 Abs 1 GSVG, nach dem immer dann (aber nur dann) eine Verjährung des Rechtes auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung eintreten soll, wenn gegenüber dem Schuldner innerhalb der gesetzten Fristen keine auf die Verpflichtung zur Zahlung gerichtete ...

