Eine Legalzession nach § 324 Abs 4 ASVG setzt voraus, dass die renten- bzw pensionsberechtigte Person iSe „24-Stunden-Rundumbetreuung“ untergebracht ist, also insbesondere auch mit Nahrungsmitteln, Medikamenten etc voll versorgt wird
Eine „Lebensgemeinschaft“ iSd § 725 Abs 1 ABGB ist eine eheähnliche Verbindung zwischen zwei Personen, die einerseits in einer seelischen Verbundenheit wurzelt, anderseits idR auch die Merkmale einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft aufweisen muss; allerdings müssen iSe ...
Veräußert der nach §§ §§ 15b ff, 20 Abs 1 Z 2a WGG privilegiert erwerbende Mieter die Eigentumswohnung, führt dies nicht zu einer Rückführung des Objekts in das Regime des WGG
Zwar wird eine bereits abgelaufene Verjährungsfrist durch ein Anerkenntnis nicht unterbrochen, doch liegt darin auch ein Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede
Die analoge Anwendung des § 43 Abs 2 StPO auf einen Richter, der in derselben Sache einen (später vom OLG aufgehobenen) Beschluss nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO gefasst hat, ist mangels planwidriger Unvollständigkeit der Normen über die Ausschließung ausgeschlossen
Vor der endgültigen Entscheidung über die Obsorge hat eine konkrete Gefährdungsanalyse und eine Prüfung von Alternativen zur Übertragung der Pflege und Erziehung an den KJHT zu erfolgen
Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist auf die tatsächliche Kenntnis des Mangels abzustellen
Pfarren und Diözesen können grundsätzlich zur Durchsetzung von schadenersatzrechtlichen Ansprüchen aufgrund von allgemein und jedermann verbotenen Handlungen ihrer Organe oder ihnen zurechenbarer Personen vor staatlichen Gerichten in Anspruch genommen werden
Eine Legalzession nach § 324 Abs 4 ASVG setzt voraus, dass die renten- bzw pensionsberechtigte Person iSe „24-Stunden-Rundumbetreuung“ untergebracht ist, also insbesondere auch mit Nahrungsmitteln, Medikamenten etc voll versorgt wird
Die analoge Anwendung des § 43 Abs 2 StPO auf einen Richter, der in derselben Sache einen (später vom OLG aufgehobenen) Beschluss nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO gefasst hat, ist mangels planwidriger Unvollständigkeit der Normen über die Ausschließung ausgeschlossen
Eine „Lebensgemeinschaft“ iSd § 725 Abs 1 ABGB ist eine eheähnliche Verbindung zwischen zwei Personen, die einerseits in einer seelischen Verbundenheit wurzelt, anderseits idR auch die Merkmale einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft aufweisen muss; allerdings müssen iSe ...
Vor der endgültigen Entscheidung über die Obsorge hat eine konkrete Gefährdungsanalyse und eine Prüfung von Alternativen zur Übertragung der Pflege und Erziehung an den KJHT zu erfolgen
Veräußert der nach §§ §§ 15b ff, 20 Abs 1 Z 2a WGG privilegiert erwerbende Mieter die Eigentumswohnung, führt dies nicht zu einer Rückführung des Objekts in das Regime des WGG
Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist auf die tatsächliche Kenntnis des Mangels abzustellen
Zwar wird eine bereits abgelaufene Verjährungsfrist durch ein Anerkenntnis nicht unterbrochen, doch liegt darin auch ein Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede
Pfarren und Diözesen können grundsätzlich zur Durchsetzung von schadenersatzrechtlichen Ansprüchen aufgrund von allgemein und jedermann verbotenen Handlungen ihrer Organe oder ihnen zurechenbarer Personen vor staatlichen Gerichten in Anspruch genommen werden

