Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten
Die Ermittlung des Betrages an Erbschaftsteuer, der auf die einzelnen Aktiva des Nachlasses entfällt, kann nur in der Weise erfolgen, dass die gesamte Erbschaftsteuer ins Verhältnis zu den ungekürzten Aktiva gebracht wird
Die Abgabenbehörde hat gem § 167 Abs 2 BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht
Der gesetzlichen Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 14 EStG ist nicht zu entnehmen, dass auch "mittelbare" Sachzuwendungen, somit etwa die Zuwendung von Bargeld zur Zahlung der Prämie eines abzuschließenden Versicherungsvertrages, von der Einkommensteuer befreit wären
Allgemeine Ausführungen
Die in § 15 Abs 1 SpaltG ausgesprochene Haftung ist im Rechtsweg und nicht mit Haftungsbescheid geltend zu machen
Der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person wird regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein; diese Annahme setzt allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem ...
Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall ...
Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn insbesondere weder ihr Einkommen, noch ihr Vermögen, noch beides zusammen ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu gewährleisten
Allgemeine Ausführungen
Die Ermittlung des Betrages an Erbschaftsteuer, der auf die einzelnen Aktiva des Nachlasses entfällt, kann nur in der Weise erfolgen, dass die gesamte Erbschaftsteuer ins Verhältnis zu den ungekürzten Aktiva gebracht wird
Die in § 15 Abs 1 SpaltG ausgesprochene Haftung ist im Rechtsweg und nicht mit Haftungsbescheid geltend zu machen
Die Abgabenbehörde hat gem § 167 Abs 2 BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht
Der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person wird regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein; diese Annahme setzt allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem ...
Der gesetzlichen Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 14 EStG ist nicht zu entnehmen, dass auch "mittelbare" Sachzuwendungen, somit etwa die Zuwendung von Bargeld zur Zahlung der Prämie eines abzuschließenden Versicherungsvertrages, von der Einkommensteuer befreit wären
Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall ...

