Dass der Beschwerdeführer bei der Entfaltung der Verkaufstätigkeit an Vorgaben der Erblasserin gebunden war, steht der Zuordnung zum Unternehmensbereich des beschwerdeführenden Vereins nicht entgegen, weil es auf die Beweggründe, die den Beschwerdeführer dazu veranlasst haben, die Verkäufe ...
Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in der Regel keine Ereignisse iSd § 295a BAO, es sei denn, dass eine Entscheidung Tatbestandselement ist, die die Abänderung oder Aufhebung einer solchen Entscheidung zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) ...
Die Ungewissheit, ob der Kapitalgeber nach dem Bilanzstichtag ein Verhalten (nämlich die vorzeitige Behebung des Kapitals) setzt, das den vereinbarten Zinsanspruch nachträglich teilweise zum Wegfall bringen könnte, hindert die Beurteilung der eingegangenen Zinsenverpflichtung als Verbindlichkeit ...
Eine Berufung, die der Abwehr einer nicht ganz unerheblichen finanziellen Sanktion dient, ist auf ein ernst zu nehmendes Rechtsschutzziel gerichtet
Die entgeltliche Abstandnahme von der Einbringung oder Fortführung von Besitzstörungsklagen stellt Einnahmen iSd § 29 Z 3 EStG dar
Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird
Bei der Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand zu, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist
Die nach § 93 Abs 3 lit a BAO erforderliche Begründung eines Abgabenbescheides muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen ...
Dass der Beschwerdeführer bei der Entfaltung der Verkaufstätigkeit an Vorgaben der Erblasserin gebunden war, steht der Zuordnung zum Unternehmensbereich des beschwerdeführenden Vereins nicht entgegen, weil es auf die Beweggründe, die den Beschwerdeführer dazu veranlasst haben, die Verkäufe ...
Die entgeltliche Abstandnahme von der Einbringung oder Fortführung von Besitzstörungsklagen stellt Einnahmen iSd § 29 Z 3 EStG dar
Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in der Regel keine Ereignisse iSd § 295a BAO, es sei denn, dass eine Entscheidung Tatbestandselement ist, die die Abänderung oder Aufhebung einer solchen Entscheidung zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) ...
Ein Studienwechsel kann auch innerhalb von Doppelstudien vom einen auf das andere Studium erfolgen, bevor das eine Studium abgebrochen oder unterbrochen wird
Die Ungewissheit, ob der Kapitalgeber nach dem Bilanzstichtag ein Verhalten (nämlich die vorzeitige Behebung des Kapitals) setzt, das den vereinbarten Zinsanspruch nachträglich teilweise zum Wegfall bringen könnte, hindert die Beurteilung der eingegangenen Zinsenverpflichtung als Verbindlichkeit ...
Bei der Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand zu, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist
Eine Berufung, die der Abwehr einer nicht ganz unerheblichen finanziellen Sanktion dient, ist auf ein ernst zu nehmendes Rechtsschutzziel gerichtet
Die nach § 93 Abs 3 lit a BAO erforderliche Begründung eines Abgabenbescheides muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen ...

