Bei einer bloß teilweisen Aufhebung tritt die Rechtssache lediglich in Ansehung der durch den VwGH aufgehobenen Spruchpunkte in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung der angefochtenen Entscheidung befunden hat
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ein Angehöriger der betroffenen Person kann keine eigenen Rechte in Bezug auf die Fragen geltend machen, ob ein Erwachsenenvertreter bestellt wird, mit welchem Wirkungsbereich er betraut wird und ob er seine Aufgaben pflichtgemäß erfüllt
Mit seinem Argument, er sei nicht „Dritter“, sondern der Sohn der Betroffenen, der sich um sie kümmere, kann der Rechtsmittelwerber kein Recht auf Akteneinsicht begründen, weil er nicht der gesetzliche Vertreter ist; das Rekursgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass er auch über keine ...
Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt die belBeh (oder hier: das VwG) tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen
Ist der Erwerb von Rabattgutscheinen durch den Interessenten geradezu als Investmentform angelegt, so liegt bei einer Gesamtbetrachtung eine Verbrauchersache vor
Richtig ist, dass eine unbestrittene Forderung nach dem eindeutigen Wortlaut von § 154 Abs 2 Z 3 AußStrG („oder“) nicht noch zusätzlich durch eine unbedenkliche Urkunde nachgewiesen werden muss; „unbestritten“ kann eine Forderung allerdings nur dann sein, wenn sie den Beteiligten bekannt ...
Selbst wenn die Mutter kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen haben sollte, kann bei 500 EUR noch nicht von einer krassen Überschreitung des Ermessensspielraums gesprochen werden, kann doch die Geldstrafe ihren Beugezweck nur erfüllen, wenn sie auch „weh“ tut
Bei einer bloß teilweisen Aufhebung tritt die Rechtssache lediglich in Ansehung der durch den VwGH aufgehobenen Spruchpunkte in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung der angefochtenen Entscheidung befunden hat
Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt die belBeh (oder hier: das VwG) tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Ist der Erwerb von Rabattgutscheinen durch den Interessenten geradezu als Investmentform angelegt, so liegt bei einer Gesamtbetrachtung eine Verbrauchersache vor
Ein Angehöriger der betroffenen Person kann keine eigenen Rechte in Bezug auf die Fragen geltend machen, ob ein Erwachsenenvertreter bestellt wird, mit welchem Wirkungsbereich er betraut wird und ob er seine Aufgaben pflichtgemäß erfüllt
Richtig ist, dass eine unbestrittene Forderung nach dem eindeutigen Wortlaut von § 154 Abs 2 Z 3 AußStrG („oder“) nicht noch zusätzlich durch eine unbedenkliche Urkunde nachgewiesen werden muss; „unbestritten“ kann eine Forderung allerdings nur dann sein, wenn sie den Beteiligten bekannt ...
Mit seinem Argument, er sei nicht „Dritter“, sondern der Sohn der Betroffenen, der sich um sie kümmere, kann der Rechtsmittelwerber kein Recht auf Akteneinsicht begründen, weil er nicht der gesetzliche Vertreter ist; das Rekursgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass er auch über keine ...
Selbst wenn die Mutter kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen haben sollte, kann bei 500 EUR noch nicht von einer krassen Überschreitung des Ermessensspielraums gesprochen werden, kann doch die Geldstrafe ihren Beugezweck nur erfüllen, wenn sie auch „weh“ tut

