Der Umstand, dass bei der Pauschalierung gem § 17 Abs 1 EStG die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne nicht möglich ist, steht dem vom Gesetzgeber mit dem Freibetrag verfolgten Zweck nicht entgegen, da kein Steuerpflichtiger zur Inanspruchnahme einer Pauschalierung verpflichtet ...
Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit den Abgabepflichtigen nicht von seiner Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes (auch hinsichtlich einer Schätzung gem § 184 BAO) beizutragen
Bei Gebäudeeinbauten gehören nach der Verkehrsauffassung typische Gebäudeteile auch bei nur loser Verbindung zum Gebäude
Nur dann, wenn der Sachverhalt durch das Ermittlungsergebnis des Abgabenverfahrens, zu dem der Beschuldigte Stellung nehmen konnte, ausreichend geklärt ist, kann von der Durchführung eines Untersuchungsverfahren abgesehen werden
Die Abgeltung der Mitwirkung am Erwerb nach § 98 ABGB stellt keine Betriebsausgabe beim Zahlenden dar
Realisierte Erträge aus einem Investmentfonds führen zum Ausweis als aktives Wirtschaftsgut oder allenfalls - nach Reinvestition - zu einer Erhöhung des Buchwertes des Investmentfondsanteiles
Die Tatprovokation stellt keinen Strafausschließungsgrund dar
Im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt
Der Umstand, dass bei der Pauschalierung gem § 17 Abs 1 EStG die Geltendmachung des Freibetrages für investierte Gewinne nicht möglich ist, steht dem vom Gesetzgeber mit dem Freibetrag verfolgten Zweck nicht entgegen, da kein Steuerpflichtiger zur Inanspruchnahme einer Pauschalierung verpflichtet ...
Die Abgeltung der Mitwirkung am Erwerb nach § 98 ABGB stellt keine Betriebsausgabe beim Zahlenden dar
Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit den Abgabepflichtigen nicht von seiner Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes (auch hinsichtlich einer Schätzung gem § 184 BAO) beizutragen
Realisierte Erträge aus einem Investmentfonds führen zum Ausweis als aktives Wirtschaftsgut oder allenfalls - nach Reinvestition - zu einer Erhöhung des Buchwertes des Investmentfondsanteiles
Bei Gebäudeeinbauten gehören nach der Verkehrsauffassung typische Gebäudeteile auch bei nur loser Verbindung zum Gebäude
Die Tatprovokation stellt keinen Strafausschließungsgrund dar
Nur dann, wenn der Sachverhalt durch das Ermittlungsergebnis des Abgabenverfahrens, zu dem der Beschuldigte Stellung nehmen konnte, ausreichend geklärt ist, kann von der Durchführung eines Untersuchungsverfahren abgesehen werden
Im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt

