Bei den Zahlungen einer Interessenvertretung für dessen Öffentlichkeitsarbeit und Abwicklung von Innungsangelegenheiten handelt es sich um "unechte Zuschüsse", da ihnen ein Leistungsaustausch zu Grunde liegt
Nach der Bestimmung des § 12 Abs 10 UStG führt eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, innerhalb der dort angeführten Fristen zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges; die Berichtigung erfolgt nicht rückwirkend, sondern jeweils für das Jahr der ...
Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen; jedes Verhalten, mit dem Erfolg, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, ist als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG anzusehen
Ob eine Reise ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu beantwortende Tatfrage und an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen
In der Förderung beruflicher Interessen bestimmter Stände, Personengruppen oder Wirtschaftszweige kann kein gemeinnütziger Zweck erblickt werden
Die Bescheidbegründung nach § 93 Abs 3 lit a BAO muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion ...
Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert, dass die fraglichen Umsätze im Wesentlichen einen Steuervorteil zum Ergebnis hätten, dessen Gewährung dem mit den Bestimmungen der 6. EG-RL und des zu deren Umsetzung erlassenen nationalen Rechts verfolgten Ziel zuwiderlaufen würde
§ 23 Abs 4 FinStrG schränkt den Ermessensspielraum der Strafbehörde hinsichtlich einer Strafhöhe über einem Zehntel des Höchstausmaßes nicht ein
Bei den Zahlungen einer Interessenvertretung für dessen Öffentlichkeitsarbeit und Abwicklung von Innungsangelegenheiten handelt es sich um "unechte Zuschüsse", da ihnen ein Leistungsaustausch zu Grunde liegt
In der Förderung beruflicher Interessen bestimmter Stände, Personengruppen oder Wirtschaftszweige kann kein gemeinnütziger Zweck erblickt werden
Nach der Bestimmung des § 12 Abs 10 UStG führt eine Änderung der Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, innerhalb der dort angeführten Fristen zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges; die Berichtigung erfolgt nicht rückwirkend, sondern jeweils für das Jahr der ...
Die Bescheidbegründung nach § 93 Abs 3 lit a BAO muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Einsicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion ...
Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG kann in einem Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen bestehen; jedes Verhalten, mit dem Erfolg, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, ist als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG anzusehen
Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert, dass die fraglichen Umsätze im Wesentlichen einen Steuervorteil zum Ergebnis hätten, dessen Gewährung dem mit den Bestimmungen der 6. EG-RL und des zu deren Umsetzung erlassenen nationalen Rechts verfolgten Ziel zuwiderlaufen würde
Ob eine Reise ausschließlich durch den Betrieb veranlasst ist, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu beantwortende Tatfrage und an der tatsächlich während der Reise ausgeübten Tätigkeit zu messen
§ 23 Abs 4 FinStrG schränkt den Ermessensspielraum der Strafbehörde hinsichtlich einer Strafhöhe über einem Zehntel des Höchstausmaßes nicht ein

