Waren auf Grund der Aktenlage die Verdachtsmomente hinsichtlich der zur Last gelegten Abgabenhinterziehung nicht ausgeräumt (oder widerlegt), ist nicht erkennbar, weshalb nicht bereits deshalb ein Sachverhalt vorlag, der zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 FinStrG genügte
Wird die Versäumnis der Zahlungsfrist durch einen Arbeitnehmer ohne Zutun des Abgabenpflichtigen verursacht, so kann dieser nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG nicht bestraft werden, da diesem regelmäßig ein vorsätzliches Verschulden nicht zugerechnet werden kann; ebenso wenig kann der mit der ...
Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG kommt es nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen
Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und entfalten somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen Wirkungen
Einer für ein bestimmtes Betriebsgebäude errichteten Heizungsanlage kann keine so weitgehende Selbständigkeit beigemessen werden, dass sie als ein Wirtschaftsgut angesehen werden könnte, das sich jederzeit ausbauen und ohne erhebliche Wertminderung in anderen Gebäuden verwenden lässt
Entsteht durch den Prozess der Herstellung ein bisher noch nicht existentes Wirtschaftsgut, das eine andere Verkehrgängigkeit aufweist als seine Bestandteile, kann das Wirtschaftsgut nicht bereits vor seiner Inbetriebnahme in einer Weise verwendet worden sein, dass darin eine seinen Wert mindernde ...
Die Rechtsmittelbehörde darf dasselbe, von der Finanzstrafbehörde erster Instanz im Einleitungsbescheid ausgedrückte Verhalten in jeder Weise von der Finanzstrafbehörde erster Instanz abweichend rechtlich würdigen oder eine von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht gebotene Begründung ...
Die Regelung des § 24 Abs 6 EStG erfasst mit dem Begriff "Gebäude" das einheitliche Wirtschaftsgut in seiner Gesamtheit, also einschließlich Grund und Boden
Waren auf Grund der Aktenlage die Verdachtsmomente hinsichtlich der zur Last gelegten Abgabenhinterziehung nicht ausgeräumt (oder widerlegt), ist nicht erkennbar, weshalb nicht bereits deshalb ein Sachverhalt vorlag, der zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 FinStrG genügte
Einer für ein bestimmtes Betriebsgebäude errichteten Heizungsanlage kann keine so weitgehende Selbständigkeit beigemessen werden, dass sie als ein Wirtschaftsgut angesehen werden könnte, das sich jederzeit ausbauen und ohne erhebliche Wertminderung in anderen Gebäuden verwenden lässt
Wird die Versäumnis der Zahlungsfrist durch einen Arbeitnehmer ohne Zutun des Abgabenpflichtigen verursacht, so kann dieser nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG nicht bestraft werden, da diesem regelmäßig ein vorsätzliches Verschulden nicht zugerechnet werden kann; ebenso wenig kann der mit der ...
Entsteht durch den Prozess der Herstellung ein bisher noch nicht existentes Wirtschaftsgut, das eine andere Verkehrgängigkeit aufweist als seine Bestandteile, kann das Wirtschaftsgut nicht bereits vor seiner Inbetriebnahme in einer Weise verwendet worden sein, dass darin eine seinen Wert mindernde ...
Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG kommt es nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen
Die Rechtsmittelbehörde darf dasselbe, von der Finanzstrafbehörde erster Instanz im Einleitungsbescheid ausgedrückte Verhalten in jeder Weise von der Finanzstrafbehörde erster Instanz abweichend rechtlich würdigen oder eine von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht gebotene Begründung ...
Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und entfalten somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen Wirkungen
Die Regelung des § 24 Abs 6 EStG erfasst mit dem Begriff "Gebäude" das einheitliche Wirtschaftsgut in seiner Gesamtheit, also einschließlich Grund und Boden

