Bei der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage kommt es nur auf den Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen Bescheide an
Es ist nicht ersichtlich, weshalb als Beiträge zum Unterhalt iSd § 2 Abs 5 lit c FLAG nur solche gelten sollten, die gesetzlich geschuldet sind; eine solche Bedeutung ist der Bestimmung nicht beizumessen
§ 6 Abs 6 NoVAG ist auch hinsichtlich eines Neufahrzeuges nicht anzuwenden
Das Abstellen auf die AfA bedeutet nicht, dass diese bereits im Jahr, für welches die Prämie geltend gemacht wird, gewinnmindernd berücksichtigt sein muss; es reicht aus, wenn die Absetzung beim Steuerpflichtigen in einem Folgejahr erfolgt
Legt der zur Haftung herangezogene Vertreter eine konkrete Berechnung des Quotenschadens vor und ist die Berufungsbehörde der Meinung, Einzelheiten dieser Berechnung bedürften einer Änderung oder Ergänzung, um den Quotenschaden richtig zu berechnen, so steht es ihr nicht frei, den Vertreter so ...
Betroffener iSd § 93 Abs 1 FinStrG ist jeder Inhaber (Mitbenützer) der zur durchsuchenden Wohnung
Den Gründen, die dazu Anlass geben, einen solchen Aufwand zu tragen, kommt keine Bedeutung zu; es ist auch nicht maßgeblich, ob sich der Steuerpflichtige diesem Aufwand hätte entziehen können und ob er ausschließlich im betrieblichen Interesse lag
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Aussetzung von berufungsverfangenen Abgaben, wobei nicht nur eine Berufung gegen den (abgeleiteten) Abgabenbescheid an sich, sondern auch eine Berufung gegen einen dem (abgeleiteten) Abgabenbescheid vorgeschalteten Feststellungsbescheid genügt
Bei der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage kommt es nur auf den Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen Bescheide an
Legt der zur Haftung herangezogene Vertreter eine konkrete Berechnung des Quotenschadens vor und ist die Berufungsbehörde der Meinung, Einzelheiten dieser Berechnung bedürften einer Änderung oder Ergänzung, um den Quotenschaden richtig zu berechnen, so steht es ihr nicht frei, den Vertreter so ...
Es ist nicht ersichtlich, weshalb als Beiträge zum Unterhalt iSd § 2 Abs 5 lit c FLAG nur solche gelten sollten, die gesetzlich geschuldet sind; eine solche Bedeutung ist der Bestimmung nicht beizumessen
Betroffener iSd § 93 Abs 1 FinStrG ist jeder Inhaber (Mitbenützer) der zur durchsuchenden Wohnung
§ 6 Abs 6 NoVAG ist auch hinsichtlich eines Neufahrzeuges nicht anzuwenden
Den Gründen, die dazu Anlass geben, einen solchen Aufwand zu tragen, kommt keine Bedeutung zu; es ist auch nicht maßgeblich, ob sich der Steuerpflichtige diesem Aufwand hätte entziehen können und ob er ausschließlich im betrieblichen Interesse lag
Das Abstellen auf die AfA bedeutet nicht, dass diese bereits im Jahr, für welches die Prämie geltend gemacht wird, gewinnmindernd berücksichtigt sein muss; es reicht aus, wenn die Absetzung beim Steuerpflichtigen in einem Folgejahr erfolgt
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Aussetzung von berufungsverfangenen Abgaben, wobei nicht nur eine Berufung gegen den (abgeleiteten) Abgabenbescheid an sich, sondern auch eine Berufung gegen einen dem (abgeleiteten) Abgabenbescheid vorgeschalteten Feststellungsbescheid genügt

