Nur Dienstgeberleistungen aus einem beendeten Dienstverhältnis unterliegen der Steuerbefreiung des § 5 Abs 2 lit a KommStG oder des § 5 Abs 2 lit b leg cit
Ob der Abnehmer das Entgelt (ganz oder teilweise) dem Unternehmer direkt oder mit seinem Einverständnis oder auf sein Verlangen einem Dritten leistet, ist unbeachtlich
Nicht die Übereinstimmung einer Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen vieler anderer bildet den Maßstab für die Missbrauchsbeurteilung, sondern das Kriterium der rechtlichen Angemessenheit
Ändert sich die Art des wirtschaftlichen Engagements grundlegend und sind deshalb für die Zukunft positive wirtschaftliche Ergebnisse zu erwarten, so können die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mit Erfolg in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ...
Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber; ihm obliegt es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann
"Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule" in § 5 Abs 3 der VO des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen ist das Verständnis beizulegen, dass (wegen der Behinderung des Kindes zwangsläufig angefallene) Mehraufwendungen für das ...
Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen; es besteht hiebei keine Bindung an eine - unrichtige - ...
Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs 1 AbgEO erfordert nur das Bestehen eines Sicherstellungsauftrages nach § 232 BAO; entscheidend ist, dass ein Sicherstellungsauftrag und damit ein Titel für das Vollstreckungsverfahren vorliegt; auf die Rechtskraft des ...
Nur Dienstgeberleistungen aus einem beendeten Dienstverhältnis unterliegen der Steuerbefreiung des § 5 Abs 2 lit a KommStG oder des § 5 Abs 2 lit b leg cit
Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber; ihm obliegt es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann
Ob der Abnehmer das Entgelt (ganz oder teilweise) dem Unternehmer direkt oder mit seinem Einverständnis oder auf sein Verlangen einem Dritten leistet, ist unbeachtlich
"Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule" in § 5 Abs 3 der VO des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen ist das Verständnis beizulegen, dass (wegen der Behinderung des Kindes zwangsläufig angefallene) Mehraufwendungen für das ...
Nicht die Übereinstimmung einer Vorgangsweise mit den Vorgangsweisen vieler anderer bildet den Maßstab für die Missbrauchsbeurteilung, sondern das Kriterium der rechtlichen Angemessenheit
Sind die Voraussetzungen für eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften nach den Bestimmungen des § 41 EStG gegeben, so sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen; es besteht hiebei keine Bindung an eine - unrichtige - ...
Ändert sich die Art des wirtschaftlichen Engagements grundlegend und sind deshalb für die Zukunft positive wirtschaftliche Ergebnisse zu erwarten, so können die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mit Erfolg in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher notwendigerweise ...
Die Vornahme von Vollstreckungshandlungen nach § 78 Abs 1 AbgEO erfordert nur das Bestehen eines Sicherstellungsauftrages nach § 232 BAO; entscheidend ist, dass ein Sicherstellungsauftrag und damit ein Titel für das Vollstreckungsverfahren vorliegt; auf die Rechtskraft des ...

