§ 101 Abs 1 lit a KFG stellt nicht auf ein "höchst zulässiges Gesamtgewicht" eines Sattelkraftfahrzeuges an sich ab, sondern auf die Überschreitung der "Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte"
Blankettstrafnormen sind zulässig; auch in einem solchen Fall muss aber der Tatbestand durch das Gesetz selbst mit genügender Klarheit als Verbotsnorm und damit als strafbarer Tatbestand gekennzeichnet sein, und zwar so, dass jedermann ihn als solchen zu verstehen vermag; eine Verpflichtung zu ...
Unkenntnis einer neuen Gesetzeslage durch einen beruflichen Parteienvertreter stellt idR keinen minderen Grad des Versehens dar, weil va eine rezente Änderung der Rechtslage besondere Aufmerksamkeit verdient; ein Parteienvertreter, der sich in der Revision zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit ohne ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Unter dem Inverkehrbringen ist nach dem Gesetzeswortlaut das „öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe“ zu verstehen; dh, dass nicht nur entgeltliche Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäfte, sondern auch unentgeltliche nach dem insoweit eindeutigen ...
Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Jud der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Dritte haben auch dann kein Recht auf Einsicht in den Erwachsenenschutzakt, wenn sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen; auch dem Prozessgegner eines Pflegebefohlenen steht keine Einsicht in den Pflegschaftsakt zu
§ 101 Abs 1 lit a KFG stellt nicht auf ein "höchst zulässiges Gesamtgewicht" eines Sattelkraftfahrzeuges an sich ab, sondern auf die Überschreitung der "Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte"
Unter dem Inverkehrbringen ist nach dem Gesetzeswortlaut das „öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe“ zu verstehen; dh, dass nicht nur entgeltliche Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäfte, sondern auch unentgeltliche nach dem insoweit eindeutigen ...
Blankettstrafnormen sind zulässig; auch in einem solchen Fall muss aber der Tatbestand durch das Gesetz selbst mit genügender Klarheit als Verbotsnorm und damit als strafbarer Tatbestand gekennzeichnet sein, und zwar so, dass jedermann ihn als solchen zu verstehen vermag; eine Verpflichtung zu ...
Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Jud der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt
Unkenntnis einer neuen Gesetzeslage durch einen beruflichen Parteienvertreter stellt idR keinen minderen Grad des Versehens dar, weil va eine rezente Änderung der Rechtslage besondere Aufmerksamkeit verdient; ein Parteienvertreter, der sich in der Revision zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit ohne ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Dritte haben auch dann kein Recht auf Einsicht in den Erwachsenenschutzakt, wenn sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen; auch dem Prozessgegner eines Pflegebefohlenen steht keine Einsicht in den Pflegschaftsakt zu

