Wünscht ein Klient von einem Rechtsanwalt die Einbringung eines Rechtsmittels, dann gehört es zu dessen selbstverständlichen Pflichten, die maßgeblichen Daten für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist durch Befragung der Partei oder durch Ermittlungen bei der Post und/oder bei der Behörde ...
Nur bei gleichzeitigen Grundbuchsgesuchen kommt es zur Anwendung der Befreiungsbestimmung der Anmerkung 7 zur TP 9 GGG; aus welchen Gründen es zu zeitlich auseinanderliegenden Gesuchen kam, kommt es nicht an
Früher eingetretene Präklusionsfolgen sind bei einer neuerlichen mündlichen Verhandlung als aufgehoben anzusehen
Der Beteiligte muss bei der Erstattung einer Anzeige entsprechende Sorgfalt hinsichtlich der Sachbehauptungen an den Tag legen; die Beiziehung eines Sachverständigen ist nicht erforderlich
Für die Wiedereinsetzung reicht es nicht aus, wenn die Partei daran gehindert war, die fristwahrende Handlung selbst zu setzen; ein Wiedereinsetzungsgrund liegt nur vor, wenn die Partei auch daran gehindert war, der Fristversäumung durch andere geeignete Dispositionen - im Besonderen durch ...
Dass behördenintern bereits vor Einräumung des Parteiengehöres an den Beschwerdeführer im Verwaltungsakt angemerkt wurde, dass eine Ruhestandsversetzung des Beschwerdeführers anzustreben sei, vermag eine Befangenheit des letztlich entscheidenden Organwalters nicht zu bewirken
Allgemeine Ausführungen
Von dinglicher Wirkung eines Bescheides kann dann gesprochen werden, wenn dieser jedem gegenüber wirkt, der entsprechende Rechte an der "betroffenen" Sache hat; dingliche Wirkung eines Bescheides bedeutet daher regelmäßig die Erstreckung der Bescheidwirkungen auf die Rechtsnachfolger der Partei ...
Wünscht ein Klient von einem Rechtsanwalt die Einbringung eines Rechtsmittels, dann gehört es zu dessen selbstverständlichen Pflichten, die maßgeblichen Daten für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist durch Befragung der Partei oder durch Ermittlungen bei der Post und/oder bei der Behörde ...
Für die Wiedereinsetzung reicht es nicht aus, wenn die Partei daran gehindert war, die fristwahrende Handlung selbst zu setzen; ein Wiedereinsetzungsgrund liegt nur vor, wenn die Partei auch daran gehindert war, der Fristversäumung durch andere geeignete Dispositionen - im Besonderen durch ...
Nur bei gleichzeitigen Grundbuchsgesuchen kommt es zur Anwendung der Befreiungsbestimmung der Anmerkung 7 zur TP 9 GGG; aus welchen Gründen es zu zeitlich auseinanderliegenden Gesuchen kam, kommt es nicht an
Dass behördenintern bereits vor Einräumung des Parteiengehöres an den Beschwerdeführer im Verwaltungsakt angemerkt wurde, dass eine Ruhestandsversetzung des Beschwerdeführers anzustreben sei, vermag eine Befangenheit des letztlich entscheidenden Organwalters nicht zu bewirken
Früher eingetretene Präklusionsfolgen sind bei einer neuerlichen mündlichen Verhandlung als aufgehoben anzusehen
Allgemeine Ausführungen
Der Beteiligte muss bei der Erstattung einer Anzeige entsprechende Sorgfalt hinsichtlich der Sachbehauptungen an den Tag legen; die Beiziehung eines Sachverständigen ist nicht erforderlich
Von dinglicher Wirkung eines Bescheides kann dann gesprochen werden, wenn dieser jedem gegenüber wirkt, der entsprechende Rechte an der "betroffenen" Sache hat; dingliche Wirkung eines Bescheides bedeutet daher regelmäßig die Erstreckung der Bescheidwirkungen auf die Rechtsnachfolger der Partei ...

