Der bevollmächtigte Rechtsanwalt muss die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die fristgerechte Setzung von - mit Präklusion sanktionierten - Prozesshandlungen gesichert erscheint
Allgemeine Ausführungen
Die Frage der Gesetzmäßigkeit der durch die gerichtliche Entscheidung dem Grunde und der Höhe nach bereits rechtskräftig festgestellten Zahlungspflicht darf nicht mehr im Wege des Verwaltungsverfahrens zur Einbringung der Forderung aufgerollt werden
Eine "bewusst und rechtsmissbräuchlich" mangelhaft gestaltete Berufung ist ohne Erteilung eines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG sofort zurückzuweisen; die rechtsmissbräuchliche Absicht ist im Bescheid nachvollziehbar darzustellen
Dass ein Rechtsanwalt einen fehlerhaften Vermerk betreffend die Anzahl der Ausfertigungen eines Schriftsatzes - mag es sich auch um einen Tippfehler handeln - anlässlich der Unterfertigung des Schriftsatzes nicht wahrnimmt, bildet ein den Grad des minderen Versehens übersteigendes Verschulden
Allgemeine Ausführungen
Für die Beachtung von Fristen ist in einer Rechtsanwaltskanzlei stets der Rechtsanwalt selbst verantwortlich
Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes nach § 16 Abs 4 RAO erfasst auch Leistungen, die vor der ersten Hauptverhandlung erfolgt sind, wenn sie über jenes Ausmaß an Leistungen eines Rechtsanwaltes in einem Verfahren hinausgehen, die ein Verteidiger in einem typischen Strafverfahren hat
Der bevollmächtigte Rechtsanwalt muss die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die fristgerechte Setzung von - mit Präklusion sanktionierten - Prozesshandlungen gesichert erscheint
Dass ein Rechtsanwalt einen fehlerhaften Vermerk betreffend die Anzahl der Ausfertigungen eines Schriftsatzes - mag es sich auch um einen Tippfehler handeln - anlässlich der Unterfertigung des Schriftsatzes nicht wahrnimmt, bildet ein den Grad des minderen Versehens übersteigendes Verschulden
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Die Frage der Gesetzmäßigkeit der durch die gerichtliche Entscheidung dem Grunde und der Höhe nach bereits rechtskräftig festgestellten Zahlungspflicht darf nicht mehr im Wege des Verwaltungsverfahrens zur Einbringung der Forderung aufgerollt werden
Für die Beachtung von Fristen ist in einer Rechtsanwaltskanzlei stets der Rechtsanwalt selbst verantwortlich
Eine "bewusst und rechtsmissbräuchlich" mangelhaft gestaltete Berufung ist ohne Erteilung eines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG sofort zurückzuweisen; die rechtsmissbräuchliche Absicht ist im Bescheid nachvollziehbar darzustellen
Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes nach § 16 Abs 4 RAO erfasst auch Leistungen, die vor der ersten Hauptverhandlung erfolgt sind, wenn sie über jenes Ausmaß an Leistungen eines Rechtsanwaltes in einem Verfahren hinausgehen, die ein Verteidiger in einem typischen Strafverfahren hat

