Der Zahlungsauftrag schafft aus der gerichtlich festgelegten Leistungsverpflichtung einen vollstreckbaren Exekutionstitel, der zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet; im Verwaltungsrechtsweg kann daher iSd § 35 EO insbesondere geltend gemacht werden, dass die Zahlung geleistet wurde
Es entspricht dem Wesen der Solidarhaftung, dass jeder der Solidarschuldner zur Zahlung des gesamten Betrages verpflichtet werden kann, die Schuld aber erloschen ist, wenn der Betrag insgesamt bezahlt ist
Die Rechtmäßigkeit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen, die dem Zahlungsauftrag zu Grunde liegen, kann im Justizverwaltungsweg nicht überprüft werden
Bei einem Postrückschein iSd § 22 Abs 1 ZustG handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat, gegen die aber eine gegenteilige Beweisführung zulässig ist
Juristische Personen haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie natürliche Personen, sofern das betreffende Recht nicht seiner Natur nach eine natürliche Person voraussetzt; eine Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den statutenmäßigen Wirkungsbereich wird abgelehnt
Dass sich der Vertretene vom Rechtsanwalt nicht ausreichend vertreten fühlte und dies diesem gegenüber auch zum Ausdruck gebracht hat, führt nicht notwendigerweise dazu, dass dieser befangen iSd § 45 Abs 4 RAO gewesen wäre
Ergibt sich im Verfahren über eine Bescheidbeschwerde, dass eine fortwirkende Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Beschwerdeführers durch den angefochtenen Bescheid nicht (mehr) gegeben ist, und dass auch eine der Beschwerde stattgebende Entscheidung des VwGH in Ansehung des ...
Die Verwendung der deutschen Sprache ist Voraussetzung dafür, dass die betreffende Äußerung der Behörde eine behördliche Erledigung darstellt, und damit wesentliches Erfordernis für das Vorliegen eines Bescheides
Der Zahlungsauftrag schafft aus der gerichtlich festgelegten Leistungsverpflichtung einen vollstreckbaren Exekutionstitel, der zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet; im Verwaltungsrechtsweg kann daher iSd § 35 EO insbesondere geltend gemacht werden, dass die Zahlung geleistet wurde
Juristische Personen haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie natürliche Personen, sofern das betreffende Recht nicht seiner Natur nach eine natürliche Person voraussetzt; eine Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den statutenmäßigen Wirkungsbereich wird abgelehnt
Es entspricht dem Wesen der Solidarhaftung, dass jeder der Solidarschuldner zur Zahlung des gesamten Betrages verpflichtet werden kann, die Schuld aber erloschen ist, wenn der Betrag insgesamt bezahlt ist
Dass sich der Vertretene vom Rechtsanwalt nicht ausreichend vertreten fühlte und dies diesem gegenüber auch zum Ausdruck gebracht hat, führt nicht notwendigerweise dazu, dass dieser befangen iSd § 45 Abs 4 RAO gewesen wäre
Die Rechtmäßigkeit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen, die dem Zahlungsauftrag zu Grunde liegen, kann im Justizverwaltungsweg nicht überprüft werden
Ergibt sich im Verfahren über eine Bescheidbeschwerde, dass eine fortwirkende Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Beschwerdeführers durch den angefochtenen Bescheid nicht (mehr) gegeben ist, und dass auch eine der Beschwerde stattgebende Entscheidung des VwGH in Ansehung des ...
Bei einem Postrückschein iSd § 22 Abs 1 ZustG handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat, gegen die aber eine gegenteilige Beweisführung zulässig ist
Die Verwendung der deutschen Sprache ist Voraussetzung dafür, dass die betreffende Äußerung der Behörde eine behördliche Erledigung darstellt, und damit wesentliches Erfordernis für das Vorliegen eines Bescheides

