Allgemeine Ausführungen
Die Rechtmäßigkeit der bescheidmäßigen Anordnung der Ersatzvornahme kann im Verfahren über die stufenförmig nachfolgende akzessorische Kostenvorschreibung nicht neuerlich in Frage gestellt werden; dies gilt umsomehr für die der Vollstreckung zu Grunde liegenden Titelbescheide
Eine gesetzmäßige Bescheidbegründung erfordert es weder, dass der nach Auffassung der um Auskunft ersuchten Behörde von der Amtsverschwiegenheit betroffene Sachverhalt in der Bescheidbegründung dargelegt, noch, dass auf eine solche Art individualisiert werde, dass der geheimzuhaltende ...
Wenn es um die Anordnung einer Ersatzvornahme wegen Nichterfüllung der im Titelbescheid vorgesehenen Maßnahmen geht, hat der Verpflichtete ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zu erstatten, soweit diese Maßnahmen bereits gesetzt wurden
Der Gerichtshofpräsident kann auf Grund eines Berichtigungsantrages auch einen höheren als den bisher vorgeschriebenen Betrag festsetzen, wenn nur zeitgerecht eine Unterbrechungshandlung gesetzt wurde
Allgemeine Ausführungen
§ 17 Abs 4 AVG bedeutet, dass die umschriebene Maßnahme, nämlich die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren, eine nur das Verfahren betreffende Anordnung iSd § 63 Abs 2 AVG darstellt, deren Rechtswidrigkeit erst und nur in dem Rechtsmittel gegen den das Verfahren ...
Ein Bescheid kann auch in Form einer Kopie zustellt werden, sofern das Original des Schriftstückes eine Unterschrift oder Beglaubigung aufweist
Allgemeine Ausführungen
Der Gerichtshofpräsident kann auf Grund eines Berichtigungsantrages auch einen höheren als den bisher vorgeschriebenen Betrag festsetzen, wenn nur zeitgerecht eine Unterbrechungshandlung gesetzt wurde
Die Rechtmäßigkeit der bescheidmäßigen Anordnung der Ersatzvornahme kann im Verfahren über die stufenförmig nachfolgende akzessorische Kostenvorschreibung nicht neuerlich in Frage gestellt werden; dies gilt umsomehr für die der Vollstreckung zu Grunde liegenden Titelbescheide
Allgemeine Ausführungen
Eine gesetzmäßige Bescheidbegründung erfordert es weder, dass der nach Auffassung der um Auskunft ersuchten Behörde von der Amtsverschwiegenheit betroffene Sachverhalt in der Bescheidbegründung dargelegt, noch, dass auf eine solche Art individualisiert werde, dass der geheimzuhaltende ...
§ 17 Abs 4 AVG bedeutet, dass die umschriebene Maßnahme, nämlich die Verweigerung der Akteneinsicht in einem anhängigen Verfahren, eine nur das Verfahren betreffende Anordnung iSd § 63 Abs 2 AVG darstellt, deren Rechtswidrigkeit erst und nur in dem Rechtsmittel gegen den das Verfahren ...
Wenn es um die Anordnung einer Ersatzvornahme wegen Nichterfüllung der im Titelbescheid vorgesehenen Maßnahmen geht, hat der Verpflichtete ein entsprechend konkretisiertes Vorbringen zu erstatten, soweit diese Maßnahmen bereits gesetzt wurden
Ein Bescheid kann auch in Form einer Kopie zustellt werden, sofern das Original des Schriftstückes eine Unterschrift oder Beglaubigung aufweist

