Den Verpflichteten trifft die Beweislast für die Behauptung der preislichen Unangemessenheit; die amtliche Kostenschätzung muss aber jedenfalls so aufgeschlüsselt sein, dass dem Verpflichteten die Möglichkeit der Rücküberprüfung und damit der Konkretisierung der preislichen Unangemessenheit ...
Das (bloße) unrichtige Bezeichnen der verfassungsrechtlichen Grundlage einer an sich zulässigen Beschwerde ändert nichts an der Zulässigkeit dieser Beschwerde
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Auch für den Fall der Vollstreckung einer vertretbaren Leistung durch Ersatzvornahme ist die Behörde verpflichtet, eine Leistungsfrist zu setzen, die so zu bemessen ist, dass sie - bei unverzüglichem Tätigwerden ab Zustellung der Androhung der Vollstreckung - zur Erbringung der geschuldeten ...
Wird eine während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens ergehende Verfahrensanordnung in die äußere Form eines Bescheides gekleidet, erhält sie dadurch nicht Bescheidqualität
§ 44a Abs 3 letzter Satz AVG bezieht sich nur auf die Zulässigkeit der Kundmachung durch Edikt, nicht aber auf die Berechnung der Einwendungsfrist nach § 44a Abs 2 Z 2 AVG
Eine E-Mail-Sendung ist dann bei der Behörde eingelangt, wenn sie von einem - außerhalb der Amtsstunden betriebsbereit gehaltenen - Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen ...
Den Verpflichteten trifft die Beweislast für die Behauptung der preislichen Unangemessenheit; die amtliche Kostenschätzung muss aber jedenfalls so aufgeschlüsselt sein, dass dem Verpflichteten die Möglichkeit der Rücküberprüfung und damit der Konkretisierung der preislichen Unangemessenheit ...
Auch für den Fall der Vollstreckung einer vertretbaren Leistung durch Ersatzvornahme ist die Behörde verpflichtet, eine Leistungsfrist zu setzen, die so zu bemessen ist, dass sie - bei unverzüglichem Tätigwerden ab Zustellung der Androhung der Vollstreckung - zur Erbringung der geschuldeten ...
Das (bloße) unrichtige Bezeichnen der verfassungsrechtlichen Grundlage einer an sich zulässigen Beschwerde ändert nichts an der Zulässigkeit dieser Beschwerde
Wird eine während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens ergehende Verfahrensanordnung in die äußere Form eines Bescheides gekleidet, erhält sie dadurch nicht Bescheidqualität
Allgemeine Ausführungen
§ 44a Abs 3 letzter Satz AVG bezieht sich nur auf die Zulässigkeit der Kundmachung durch Edikt, nicht aber auf die Berechnung der Einwendungsfrist nach § 44a Abs 2 Z 2 AVG
Allgemeine Ausführungen
Eine E-Mail-Sendung ist dann bei der Behörde eingelangt, wenn sie von einem - außerhalb der Amtsstunden betriebsbereit gehaltenen - Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen ...

