Einem Parteienvertreter muss hinsichtlich der Erfüllung von Verbesserungsaufträgen im Hinblick auf deren verfahrensrechtliche Bedeutung die Beachtung einer besonderen Sorgfalt zugemutet werden, wobei er einen Mängelbehebungsauftrag grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der entsprechenden ...
Den Antragsteller trifft die Obliegenheit, bereits im Antrag konkret jenes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis zu beschreiben, das ihn an der Einhaltung der Frist gehindert hat, und diesen behaupteten Wiedereinsetzungsgrund bereits im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen, was aber als ...
Dem Kostenbeamten als Verwaltungsorgan ist es jedenfalls untersagt, die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit des Vorgehens des Richters zu überprüfen
Eine Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG setzt die Beseitigung des beim VwGH angefochtenen Bescheides durch wen und aus welchem Titel auch immer voraus
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive
Die bloße Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen oder Rechtsbelehrungen kann nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden
Der Zeuge hat nicht nur die Tatsache der Stellvertretung und die Höhe der dafür aufgewendeten Kosten zu bescheinigen, sondern auch die Notwendigkeit der Stellvertretung
Im Fall der Zurückweisung eines Antrages gem § 13 Abs 3 AVG ist "Sache" iSd § 66 Abs 4 leg cit und Gegenstand des Berufungsverfahrens lediglich die Frage, ob dem Antragsteller von der unterinstanzlichen Behörde zu Recht eine Sachentscheidung verweigert wurde
Einem Parteienvertreter muss hinsichtlich der Erfüllung von Verbesserungsaufträgen im Hinblick auf deren verfahrensrechtliche Bedeutung die Beachtung einer besonderen Sorgfalt zugemutet werden, wobei er einen Mängelbehebungsauftrag grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der entsprechenden ...
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive
Den Antragsteller trifft die Obliegenheit, bereits im Antrag konkret jenes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis zu beschreiben, das ihn an der Einhaltung der Frist gehindert hat, und diesen behaupteten Wiedereinsetzungsgrund bereits im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen, was aber als ...
Die bloße Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen oder Rechtsbelehrungen kann nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden
Dem Kostenbeamten als Verwaltungsorgan ist es jedenfalls untersagt, die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit des Vorgehens des Richters zu überprüfen
Der Zeuge hat nicht nur die Tatsache der Stellvertretung und die Höhe der dafür aufgewendeten Kosten zu bescheinigen, sondern auch die Notwendigkeit der Stellvertretung
Eine Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG setzt die Beseitigung des beim VwGH angefochtenen Bescheides durch wen und aus welchem Titel auch immer voraus
Im Fall der Zurückweisung eines Antrages gem § 13 Abs 3 AVG ist "Sache" iSd § 66 Abs 4 leg cit und Gegenstand des Berufungsverfahrens lediglich die Frage, ob dem Antragsteller von der unterinstanzlichen Behörde zu Recht eine Sachentscheidung verweigert wurde

