Angelegenheiten der Gerichtsgebühren fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 EMRK
Eine in einer Eingabe an die Behörde gerichtete Kritik ist dann gerechtfertigt und schließt die Anwendung des § 34 Abs 3 AVG aus, wenn sich die Kritik auf die Sache beschränkt, in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form vorgebracht wird und nicht Behauptungen enthält, ...
Unter tatsächlich entgangenem Einkommen iSv § 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG ist nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnetes Einkommen zu verstehen
Im Verbesserungsauftrag ist konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides hat der VwGH die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides zu Grunde zu legen; die Entscheidung über eine Beschwerde gem § 11 AHG iVm § 67 VwGG setzt nicht voraus, dass der vom VwGH zu überprüfende Bescheid weiterhin ...
Für die von § 15 Abs 2 GGG angeordnete Zusammenrechnung kommt es primär darauf an, dass nur ein zivilgerichtliches Verfahren vorliegt und nicht mehrere zivilgerichtliche Verfahren, die trotz einer vorgenommenen Verbindung ihre Selbständigkeit nicht verloren haben
Der Umstand, dass noch einige der Berufungsbehörde für die Entscheidung wesentlich erscheinende Sachfragen ungeklärt waren, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, dass zur Abklärung dieser Fragen eine mündliche Verhandlung erforderlich gewesen wäre
Der normative Inhalt muss sich aus der Formulierung der behördlichen Erledigung, also in diesem Sinn auch aus ihrer Form ergeben
Angelegenheiten der Gerichtsgebühren fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 EMRK
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides hat der VwGH die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides zu Grunde zu legen; die Entscheidung über eine Beschwerde gem § 11 AHG iVm § 67 VwGG setzt nicht voraus, dass der vom VwGH zu überprüfende Bescheid weiterhin ...
Eine in einer Eingabe an die Behörde gerichtete Kritik ist dann gerechtfertigt und schließt die Anwendung des § 34 Abs 3 AVG aus, wenn sich die Kritik auf die Sache beschränkt, in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form vorgebracht wird und nicht Behauptungen enthält, ...
Für die von § 15 Abs 2 GGG angeordnete Zusammenrechnung kommt es primär darauf an, dass nur ein zivilgerichtliches Verfahren vorliegt und nicht mehrere zivilgerichtliche Verfahren, die trotz einer vorgenommenen Verbindung ihre Selbständigkeit nicht verloren haben
Unter tatsächlich entgangenem Einkommen iSv § 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG ist nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnetes Einkommen zu verstehen
Der Umstand, dass noch einige der Berufungsbehörde für die Entscheidung wesentlich erscheinende Sachfragen ungeklärt waren, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, dass zur Abklärung dieser Fragen eine mündliche Verhandlung erforderlich gewesen wäre
Im Verbesserungsauftrag ist konkret anzugeben, welche vom Gesetz geforderten Eigenschaften dem Anbringen fehlen
Der normative Inhalt muss sich aus der Formulierung der behördlichen Erledigung, also in diesem Sinn auch aus ihrer Form ergeben

