In der Bescheidbegründung muss in einer eindeutigen, die Rechtsverfolgung durch die Partei ermöglichenden und einer nachprüfenden Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes zugänglichen Weise dargetan werden, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, aus ...
Die nach § 63 Abs 1 VwGG eingetretene Bindung besteht nicht nur für die belangte Behörde, sondern auch für den VwGH selbst bei Prüfung des Ersatzbescheides
Die Bestellung eines Stellvertreters ist nur dann notwendig, wenn die vom Stellvertreter wahrgenommenen Aufgaben unaufschiebbar sind
Der Antragsteller hat alle jene Umstände, auf die er sein Ansuchen stützt, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel darzulegen; die Behörde hat über den Antrag ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einzuleiten und die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen
"Allenfalls" notwendige Erhebungen können dann eine Voraussetzung für die Behebung des Bescheides gem § 66 Abs 2 AVG sein, wenn zu ihrer Vornahme die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint
Nicht nur eine unrichtige Angabe über die Behörde, bei der das Rechtsmittel einzubringen ist, sondern auch eine (bloß) irreführende Rechtsmittelbelehrung kann die Rechtsfolgen des § 61 Abs 4 AVG auslösen
Ist gerade die Sachkunde strittig bzw intendiert die belangte Behörde, einem von der Partei beigezogenen "Privatgutachter" die erforderliche Sachkunde abzusprechen, so ist es Aufgabe der Behörde, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens unter Anhörung der Partei die Frage der Sachkunde zu ...
Rein manipulative Tätigkeiten - zu denen auch die Identifizierung der Telefax-Nummer auf dem zu bekämpfenden Bescheid und ihre Verwendung zur Einbringung der dagegen gerichteten Berufung zählt - kann ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer ansonsten verlässlichen Kanzleikraft ...
In der Bescheidbegründung muss in einer eindeutigen, die Rechtsverfolgung durch die Partei ermöglichenden und einer nachprüfenden Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes zugänglichen Weise dargetan werden, welcher Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, aus ...
"Allenfalls" notwendige Erhebungen können dann eine Voraussetzung für die Behebung des Bescheides gem § 66 Abs 2 AVG sein, wenn zu ihrer Vornahme die Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich erscheint
Die nach § 63 Abs 1 VwGG eingetretene Bindung besteht nicht nur für die belangte Behörde, sondern auch für den VwGH selbst bei Prüfung des Ersatzbescheides
Nicht nur eine unrichtige Angabe über die Behörde, bei der das Rechtsmittel einzubringen ist, sondern auch eine (bloß) irreführende Rechtsmittelbelehrung kann die Rechtsfolgen des § 61 Abs 4 AVG auslösen
Die Bestellung eines Stellvertreters ist nur dann notwendig, wenn die vom Stellvertreter wahrgenommenen Aufgaben unaufschiebbar sind
Ist gerade die Sachkunde strittig bzw intendiert die belangte Behörde, einem von der Partei beigezogenen "Privatgutachter" die erforderliche Sachkunde abzusprechen, so ist es Aufgabe der Behörde, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens unter Anhörung der Partei die Frage der Sachkunde zu ...
Der Antragsteller hat alle jene Umstände, auf die er sein Ansuchen stützt, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel darzulegen; die Behörde hat über den Antrag ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einzuleiten und die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen
Rein manipulative Tätigkeiten - zu denen auch die Identifizierung der Telefax-Nummer auf dem zu bekämpfenden Bescheid und ihre Verwendung zur Einbringung der dagegen gerichteten Berufung zählt - kann ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer ansonsten verlässlichen Kanzleikraft ...

