Eine Vollstreckung ist unzulässig, wenn sich nach der Entstehung des Exekutionstitels die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt geändert haben und damit die objektiven Grenzen der Bescheidwirkungen andere geworden sind; eine wesentliche Änderung des ...
Hat die Berufungsbehörde den erstinstanzlichen Bescheid gem § 66 Abs 2 AVG behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Bescheiderlassung an die Behörde erster Instanz zurückverwiesen, so kann ein solcher Bescheid eine Rechtsverletzung dadurch bewirken, dass die ...
Für die Gebührenpflicht genügt das Vorliegen einer bloß rechtsbezeugenden Urkunde, sofern eine Vertragspartei damit in der Lage ist, den Beweis des ihr zustehenden Anspruches zu führen
Im Lichte des Art 6 EMRK ist bei einem Tribunal bereits der äußere Anschein einer Befangenheit als zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führender Verstoß gegen § 7 AVG anzusehen
Der VwGH kann die Ansicht der belangten Behörde, wonach (generell) das Interesse der bf Partei zur Durchsetzung allfälliger Schäden vor den Zivilgerichten das Interesse der Parteien der (verwaltungsstrafrechtlichen) Verfahren an der Geheimhaltung nicht überwiegen könnte, nicht teilen
Die Behörde ist nicht verpflichtet, der Partei den Akteninhalt von sich aus zur Kenntnis zu bringen oder dieser ausdrücklich oder gar förmlich mitzuteilen, dass sie zu bestimmten Zeiten Einsicht in den Verwaltungsakt nehmen kann
Für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der Anwalt selbst verantwortlich, denn er selbst wird die Frist festsetzen, ihre Vormerkung anordnen sowie die richtige Eintragung im Kalender im Rahmen der ihm gegenüber seinen Kanzleiangestellten gegebenen Aufsichtspflicht ...
Der Umstand, dass die EDV-mäßig erstellte Bescheidausfertigung in Kleindruck das Wort "Entwurf" aufweist, ist im Hinblick darauf, dass der angefochtene Bescheid die Beglaubigung der Kanzlei iSd § 58 Abs 3 iVm § 18 Abs 4 AVG aufweist, wonach die Ausfertigung mit der Erledigung übereinstimmt und ...
Eine Vollstreckung ist unzulässig, wenn sich nach der Entstehung des Exekutionstitels die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt geändert haben und damit die objektiven Grenzen der Bescheidwirkungen andere geworden sind; eine wesentliche Änderung des ...
Der VwGH kann die Ansicht der belangten Behörde, wonach (generell) das Interesse der bf Partei zur Durchsetzung allfälliger Schäden vor den Zivilgerichten das Interesse der Parteien der (verwaltungsstrafrechtlichen) Verfahren an der Geheimhaltung nicht überwiegen könnte, nicht teilen
Hat die Berufungsbehörde den erstinstanzlichen Bescheid gem § 66 Abs 2 AVG behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Bescheiderlassung an die Behörde erster Instanz zurückverwiesen, so kann ein solcher Bescheid eine Rechtsverletzung dadurch bewirken, dass die ...
Die Behörde ist nicht verpflichtet, der Partei den Akteninhalt von sich aus zur Kenntnis zu bringen oder dieser ausdrücklich oder gar förmlich mitzuteilen, dass sie zu bestimmten Zeiten Einsicht in den Verwaltungsakt nehmen kann
Für die Gebührenpflicht genügt das Vorliegen einer bloß rechtsbezeugenden Urkunde, sofern eine Vertragspartei damit in der Lage ist, den Beweis des ihr zustehenden Anspruches zu führen
Für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der Anwalt selbst verantwortlich, denn er selbst wird die Frist festsetzen, ihre Vormerkung anordnen sowie die richtige Eintragung im Kalender im Rahmen der ihm gegenüber seinen Kanzleiangestellten gegebenen Aufsichtspflicht ...
Im Lichte des Art 6 EMRK ist bei einem Tribunal bereits der äußere Anschein einer Befangenheit als zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führender Verstoß gegen § 7 AVG anzusehen
Der Umstand, dass die EDV-mäßig erstellte Bescheidausfertigung in Kleindruck das Wort "Entwurf" aufweist, ist im Hinblick darauf, dass der angefochtene Bescheid die Beglaubigung der Kanzlei iSd § 58 Abs 3 iVm § 18 Abs 4 AVG aufweist, wonach die Ausfertigung mit der Erledigung übereinstimmt und ...

