Die Rechtsverletzungsmöglichkeit muss nicht nur im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, sondern auch im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung wie auch im Zeitpunkt der Entscheidung durch den VwGH gegeben sein
Hängt der Fristenlauf von der Zustellung eines behördlichen Schriftstücks an die Partei ab, so beginnt die Frist dann nicht zu laufen - und kann deshalb auch nicht versäumt werden - wenn die Zustellung wegen Mängel unwirksam ist
Ein Rechenfehler iSd § 62 Abs 4 AVG liegt nur dann vor, wenn eine rechnerische Operation unrichtig vorgenommen wird; Rechenfehler können meist durch rechnerische Kontrollen festgestellt werden; beruht der Fehler aber nicht auf der unrichtigen Vornahme einer im Bescheid offen gelegten ...
Bei Abbauverträgen hängt die Entscheidung der Frage, ob sie als nicht der Rechtsgebühr unterliegende Kaufverträge (Lieferungsverträge) oder als gebührenpflichtige Bestandverträge iSd § 33 TP 5 GebG zu qualifizieren sind, davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials ...
Ändert eine Partei, die die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde mittels Devolutionsantrages angerufen hat, ihren dem Verfahren zu Grunde liegenden Antrag in einem wesentlichen Punkt ab, so hat über diesen geänderten Antrag die gem § 73 Abs 1 AVG zuständige Behörde erster Instanz zu ...
Mit Bescheidbeschwerde vor dem VwGH kann eine Rechtsverletzung von der Gemeinde releviert werden, wenn die Aufhebung des gemeindebehördlichen Bescheides überhaupt nicht hätte erfolgen dürfen, aber auch dann, wenn der Gemeindebehörde mit dem Vorstellungsbescheid eine Rechtsansicht überbunden ...
Wird die Verständigung in ein Hausbrieffach, das in einer seine Funktion beeinträchtigenden Weise beschädigt ist, eingelegt, bewirkt dies keine rechtswirksame Zustellung
Ein Eventualantrag ist im Verwaltungsverfahren zulässig; wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalles erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit
Die Rechtsverletzungsmöglichkeit muss nicht nur im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, sondern auch im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung wie auch im Zeitpunkt der Entscheidung durch den VwGH gegeben sein
Ändert eine Partei, die die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde mittels Devolutionsantrages angerufen hat, ihren dem Verfahren zu Grunde liegenden Antrag in einem wesentlichen Punkt ab, so hat über diesen geänderten Antrag die gem § 73 Abs 1 AVG zuständige Behörde erster Instanz zu ...
Hängt der Fristenlauf von der Zustellung eines behördlichen Schriftstücks an die Partei ab, so beginnt die Frist dann nicht zu laufen - und kann deshalb auch nicht versäumt werden - wenn die Zustellung wegen Mängel unwirksam ist
Mit Bescheidbeschwerde vor dem VwGH kann eine Rechtsverletzung von der Gemeinde releviert werden, wenn die Aufhebung des gemeindebehördlichen Bescheides überhaupt nicht hätte erfolgen dürfen, aber auch dann, wenn der Gemeindebehörde mit dem Vorstellungsbescheid eine Rechtsansicht überbunden ...
Ein Rechenfehler iSd § 62 Abs 4 AVG liegt nur dann vor, wenn eine rechnerische Operation unrichtig vorgenommen wird; Rechenfehler können meist durch rechnerische Kontrollen festgestellt werden; beruht der Fehler aber nicht auf der unrichtigen Vornahme einer im Bescheid offen gelegten ...
Wird die Verständigung in ein Hausbrieffach, das in einer seine Funktion beeinträchtigenden Weise beschädigt ist, eingelegt, bewirkt dies keine rechtswirksame Zustellung
Bei Abbauverträgen hängt die Entscheidung der Frage, ob sie als nicht der Rechtsgebühr unterliegende Kaufverträge (Lieferungsverträge) oder als gebührenpflichtige Bestandverträge iSd § 33 TP 5 GebG zu qualifizieren sind, davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials ...
Ein Eventualantrag ist im Verwaltungsverfahren zulässig; wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalles erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit

