Das Fehlen der Angaben zur Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsvorbringens stellt keinen Form- bzw Inhaltsmangel infolge der Verletzung der §§ 23, 24, 28 oder 29 VwGG dar, welcher gem § 34 Abs 2 iVm Abs 4 VwGG einer Verbesserung zugänglich wäre
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels des Vorlageantrages setzt voraus, dass der Antragsteller einen Grund dafür hat, die Berufungsvorentscheidung zu bekämpfen; das Einlangen eines Vorlageantrags hat gem § 64a Abs 3 AVG zur Folge, dass die Berufungsvorentscheidung außer Kraft tritt; diese Wirkung ...
Aus der bloßen Zugehörigkeit eines Amtssachverständigen zu einer bestimmten Behörde und aus der (beschränkten) Weisungsgebundenheit desselben kann eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht abgeleitet werden
Erst mit seiner Erlassung erlangt der Bescheid rechtliche Existenz, mit der nach außen gerichteten Mitteilung wandelt sich der interne Akt der Willensbildung in den in Bescheidform gekleideten Verwaltungsakt; solange eine Mitteilung nach außen nicht erfolgt ist, können auch dann, wenn der ...
Das Kürzel "RA" genügt den Anforderung einer "namentlichen Bezeichnung" iSd § 9 Abs 3 iVm § 2 Z 1 ZustellG nicht; auch wenn das Dokument dem Zustellbevollmächtigten in der Folge zukommt, führt dies nicht zur Heilung des Zustellmangels, weil die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als ...
Die Vorgangsweise, ein entscheidendes Gutachten gleichzeitig mit dem erlassenen Bescheid zuzustellen, widerspricht dem Grundsatz des Parteiengehörs, wie er in § 45 Abs 3 AVG seine Regelung gefunden hat; allerdings kann das fehlende Parteiengehör im Verfahren vor der Behörde erster Instanz durch ...
Unterlässt die Behörde die für eine zügige Verfahrensführung nötigen weiteren Verfahrensschritte, trifft sie ein überwiegendes Verschulden; dies gilt auch bei grundlosem Zuwarten; Gleiches gilt für die Abhaltung von behördeninternen Besprechungen über Sachverhalte außerhalb des ...
Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines dazwischen geschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand ...
Das Fehlen der Angaben zur Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsvorbringens stellt keinen Form- bzw Inhaltsmangel infolge der Verletzung der §§ 23, 24, 28 oder 29 VwGG dar, welcher gem § 34 Abs 2 iVm Abs 4 VwGG einer Verbesserung zugänglich wäre
Das Kürzel "RA" genügt den Anforderung einer "namentlichen Bezeichnung" iSd § 9 Abs 3 iVm § 2 Z 1 ZustellG nicht; auch wenn das Dokument dem Zustellbevollmächtigten in der Folge zukommt, führt dies nicht zur Heilung des Zustellmangels, weil die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als ...
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels des Vorlageantrages setzt voraus, dass der Antragsteller einen Grund dafür hat, die Berufungsvorentscheidung zu bekämpfen; das Einlangen eines Vorlageantrags hat gem § 64a Abs 3 AVG zur Folge, dass die Berufungsvorentscheidung außer Kraft tritt; diese Wirkung ...
Die Vorgangsweise, ein entscheidendes Gutachten gleichzeitig mit dem erlassenen Bescheid zuzustellen, widerspricht dem Grundsatz des Parteiengehörs, wie er in § 45 Abs 3 AVG seine Regelung gefunden hat; allerdings kann das fehlende Parteiengehör im Verfahren vor der Behörde erster Instanz durch ...
Aus der bloßen Zugehörigkeit eines Amtssachverständigen zu einer bestimmten Behörde und aus der (beschränkten) Weisungsgebundenheit desselben kann eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht abgeleitet werden
Unterlässt die Behörde die für eine zügige Verfahrensführung nötigen weiteren Verfahrensschritte, trifft sie ein überwiegendes Verschulden; dies gilt auch bei grundlosem Zuwarten; Gleiches gilt für die Abhaltung von behördeninternen Besprechungen über Sachverhalte außerhalb des ...
Erst mit seiner Erlassung erlangt der Bescheid rechtliche Existenz, mit der nach außen gerichteten Mitteilung wandelt sich der interne Akt der Willensbildung in den in Bescheidform gekleideten Verwaltungsakt; solange eine Mitteilung nach außen nicht erfolgt ist, können auch dann, wenn der ...
Die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt setzt begriffsnotwendig ein positives Tun der die Zwangsgewalt gebrauchenden Behörde einer bestimmten Person gegenüber voraus und liegt nur vor, wenn es keines dazwischen geschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den behördlich gewollten Zustand ...

