Ein wirtschaftliches, politisches oder wissenschaftliches Interesse rechtfertigt nicht die Erlassung eines Feststellungsbescheides
Der VwGH nimmt in stRsp an, dass in der unmittelbaren Bundesverwaltung der Instanzenzug bis zur obersten Behörde (grundsätzlich zum jeweils zuständigen Bundesminister) geht, soweit nicht bundesgesetzlich anderes bestimmt ist
Gegenstandslosigkeit wird angenommen, wenn durch Änderung maßgeblicher Umstände zeitlicher, sachlicher oder prozessualer Art das rechtliche Interesse des Bf an der Entscheidung wegfällt
Der Zeuge hat nicht nur die Tatsache der Stellvertretung und die Höhe der dafür aufgewendeten Kosten zu bescheinigen, sondern auch die Notwendigkeit der Stellvertretung; die Bestellung eines Stellvertreters ist nur dann notwendig, wenn die vom Stellvertreter wahrgenommenen Aufgaben unaufschiebbar ...
Eine Berichtigung eines Rechenfehlers ist dann nicht zulässig, wenn weder im ursprünglichen Bescheid die Grundlagen der Berechnung dargelegt werden noch dem berichtigenden Bescheid entnommen werden kann, welcher Rechenfehler der Behörde bei der Erlassung des ursprünglichen Bescheides unterlaufen ...
Eine telefonische Antragstellung ist vom Gesetz nicht vorgesehen
Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei in einem Ermittlungsverfahren oder die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels im Wege über eine Wiederaufnahme eines Verfahrens zu sanieren
Die "Rechtskraft" einer Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG, welche von den Parteien "unangefochten" gelassen wurde, kann sich nur dahin auswirken, dass es den Parteien unter Umständen verwehrt sein kann, von der Behörde vor Entscheidung der Vorfrage eine Fortführung des Verfahrens zu ...
Ein wirtschaftliches, politisches oder wissenschaftliches Interesse rechtfertigt nicht die Erlassung eines Feststellungsbescheides
Eine Berichtigung eines Rechenfehlers ist dann nicht zulässig, wenn weder im ursprünglichen Bescheid die Grundlagen der Berechnung dargelegt werden noch dem berichtigenden Bescheid entnommen werden kann, welcher Rechenfehler der Behörde bei der Erlassung des ursprünglichen Bescheides unterlaufen ...
Der VwGH nimmt in stRsp an, dass in der unmittelbaren Bundesverwaltung der Instanzenzug bis zur obersten Behörde (grundsätzlich zum jeweils zuständigen Bundesminister) geht, soweit nicht bundesgesetzlich anderes bestimmt ist
Eine telefonische Antragstellung ist vom Gesetz nicht vorgesehen
Gegenstandslosigkeit wird angenommen, wenn durch Änderung maßgeblicher Umstände zeitlicher, sachlicher oder prozessualer Art das rechtliche Interesse des Bf an der Entscheidung wegfällt
Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei in einem Ermittlungsverfahren oder die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels im Wege über eine Wiederaufnahme eines Verfahrens zu sanieren
Der Zeuge hat nicht nur die Tatsache der Stellvertretung und die Höhe der dafür aufgewendeten Kosten zu bescheinigen, sondern auch die Notwendigkeit der Stellvertretung; die Bestellung eines Stellvertreters ist nur dann notwendig, wenn die vom Stellvertreter wahrgenommenen Aufgaben unaufschiebbar ...
Die "Rechtskraft" einer Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG, welche von den Parteien "unangefochten" gelassen wurde, kann sich nur dahin auswirken, dass es den Parteien unter Umständen verwehrt sein kann, von der Behörde vor Entscheidung der Vorfrage eine Fortführung des Verfahrens zu ...

