Ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren ist an sich zulässig um durch seinen Spruch, dem in diesem Fall Rechtskraftwirkung nicht abgesprochen werden kann, zu klären, ob einer bestimmten Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt ...
Wie sich aus den Bestimmungen des § 33 Abs 1 VwGG und des § 34 Abs 3 VwGG ergibt, hat der VwGH das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und damit auch das Fehlen eines Prozesshindernisses ("negative Prozessvoraussetzung") in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und einen der ...
Für die Bescheidqualität kommt es auf die Lesbarkeit der Unterschrift des Beglaubigenden nicht an
Unter Verwendung von Telefaxgeräten übermittelte Anbringen sind erst dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen; die Vorlage eines Sendeberichts mit dem Vermerk "OK" lässt nicht zwingend den Schluss zu, dass eine Schriftsatzkopie ...
Die Überwachungspflicht in Bezug auf die richtige Vormerkung von Fristen ist auch dann gegeben, wenn die mit der Führung des Fristvormerks betraute Kanzleibedienstete überdurchschnittlich qualifiziert und verlässlich ist und es auch nach langjähriger einschlägiger Tätigkeit bisher nicht zu ...
Eine Projektsänderung ermöglicht neue Einwendungen nicht in den Bereichen, in denen das bisherige Projekt überhaupt nicht geändert worden ist
Ein Eigentümerwechsel im Zuge eines anhängigen Vollstreckungsverfahren hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Parteistellung in diesem Verfahren; das eigentliche Vollstreckungsstadium beginnt bereits mit dem Ablauf der in der Androhung der Ersatzvornahme gesetzten Paritionsfrist; von diesem ...
Die Vollstreckung eines Titelbescheides ist (ua) dann unzulässig, wenn die aufgetragene Verpflichtung bereits erfüllt wurde; es kann daher der Anordnung der Ersatzvornahme vom Verpflichteten der Einwand entgegengesetzt werden, er sei der betreffenden Verpflichtung bereits nachgekommen, für welche ...
Ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren ist an sich zulässig um durch seinen Spruch, dem in diesem Fall Rechtskraftwirkung nicht abgesprochen werden kann, zu klären, ob einer bestimmten Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt ...
Die Überwachungspflicht in Bezug auf die richtige Vormerkung von Fristen ist auch dann gegeben, wenn die mit der Führung des Fristvormerks betraute Kanzleibedienstete überdurchschnittlich qualifiziert und verlässlich ist und es auch nach langjähriger einschlägiger Tätigkeit bisher nicht zu ...
Wie sich aus den Bestimmungen des § 33 Abs 1 VwGG und des § 34 Abs 3 VwGG ergibt, hat der VwGH das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen und damit auch das Fehlen eines Prozesshindernisses ("negative Prozessvoraussetzung") in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und einen der ...
Eine Projektsänderung ermöglicht neue Einwendungen nicht in den Bereichen, in denen das bisherige Projekt überhaupt nicht geändert worden ist
Für die Bescheidqualität kommt es auf die Lesbarkeit der Unterschrift des Beglaubigenden nicht an
Ein Eigentümerwechsel im Zuge eines anhängigen Vollstreckungsverfahren hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Parteistellung in diesem Verfahren; das eigentliche Vollstreckungsstadium beginnt bereits mit dem Ablauf der in der Androhung der Ersatzvornahme gesetzten Paritionsfrist; von diesem ...
Unter Verwendung von Telefaxgeräten übermittelte Anbringen sind erst dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen; die Vorlage eines Sendeberichts mit dem Vermerk "OK" lässt nicht zwingend den Schluss zu, dass eine Schriftsatzkopie ...
Die Vollstreckung eines Titelbescheides ist (ua) dann unzulässig, wenn die aufgetragene Verpflichtung bereits erfüllt wurde; es kann daher der Anordnung der Ersatzvornahme vom Verpflichteten der Einwand entgegengesetzt werden, er sei der betreffenden Verpflichtung bereits nachgekommen, für welche ...

