Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist
Eine von einem befangenen Organwalter getroffene erstinstanzliche Entscheidung wird durch eine von Befangenheit freie Berufungsentscheidung saniert
Die Auffassung, der Titelbescheid wäre nur dann ausreichend bestimmt, wenn die durchzuführenden Maßnahmen im Einzelnen beschrieben und auch (als Teil des Titelbescheides) planlich dargestellt wären, ist unzutreffend; vielmehr ist ein Verweis auf die erteilten Baubewilligungen und die den ...
Die den Entscheidungsspielraum der Berufungsbehörde begrenzende Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist nicht etwa jene, welche in erster Instanz in Verhandlung war, sondern ausschließlich die, die durch den (Spruch des) erstinstanzlichen Bescheid(es) begrenzt ist
Auch ein Rechtsirrtum kann als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommen; der Wiedereinsetzungswerber darf nicht auffallend sorglos gehandelt haben; dabei ist an berufliche rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige oder bisher noch nie an behördlichen ...
Der VwGH verneint in den Fällen, in denen es um die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe geht, in stRsp die Möglichkeit einer fortwirkenden Rechtsverletzung, wenn der Bf mittlerweile die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe erlangt hat; insbesondere ...
Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Zulassung eines Studierenden zu einem Studiengang einer Fachhochschule durch Bescheid zu erfolgen hat
Es kann nur eine solche Änderung des Sachverhaltes die Behörde zu einer neuen Sachentscheidung berechtigen und verpflichten, die für sich allein oder iVm anderen Tatsachen den Schluss zulässt, dass nunmehr bei Bedachtnahme auf die damals maßgebenden Erwägungen eine andere Beurteilung jener ...
Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist
Auch ein Rechtsirrtum kann als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommen; der Wiedereinsetzungswerber darf nicht auffallend sorglos gehandelt haben; dabei ist an berufliche rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige oder bisher noch nie an behördlichen ...
Eine von einem befangenen Organwalter getroffene erstinstanzliche Entscheidung wird durch eine von Befangenheit freie Berufungsentscheidung saniert
Der VwGH verneint in den Fällen, in denen es um die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe geht, in stRsp die Möglichkeit einer fortwirkenden Rechtsverletzung, wenn der Bf mittlerweile die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe erlangt hat; insbesondere ...
Die Auffassung, der Titelbescheid wäre nur dann ausreichend bestimmt, wenn die durchzuführenden Maßnahmen im Einzelnen beschrieben und auch (als Teil des Titelbescheides) planlich dargestellt wären, ist unzutreffend; vielmehr ist ein Verweis auf die erteilten Baubewilligungen und die den ...
Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Zulassung eines Studierenden zu einem Studiengang einer Fachhochschule durch Bescheid zu erfolgen hat
Die den Entscheidungsspielraum der Berufungsbehörde begrenzende Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist nicht etwa jene, welche in erster Instanz in Verhandlung war, sondern ausschließlich die, die durch den (Spruch des) erstinstanzlichen Bescheid(es) begrenzt ist
Es kann nur eine solche Änderung des Sachverhaltes die Behörde zu einer neuen Sachentscheidung berechtigen und verpflichten, die für sich allein oder iVm anderen Tatsachen den Schluss zulässt, dass nunmehr bei Bedachtnahme auf die damals maßgebenden Erwägungen eine andere Beurteilung jener ...

