Keinen Berufungsgrund bilden Umstände, über die im Titelbescheid bereits rechtskräftig entschieden wurde und die (bei unverändert gebliebenem Sachverhalt) daher im Vollstreckungsverfahren vom Verpflichteten wegen der Rechtskraftwirkung des Titelbescheides nicht mehr aufgerollt werden können
Der obsiegende Bf hat ein subjektives Recht auf Beachtung der Bindungswirkung des § 63 Abs 1 VwGG
Eine Änderung der relevanten Sach- oder Rechtslage zwischen Unterfertigung und Zustellung des Bescheides ist zu berücksichtigen
Liegt eine lex specialis vor, ist nach dieser alleine die Zulässigkeit des Feststellungsantrages zu beurteilen
Den Verpflichteten trifft die Beweislast für die Behauptung der preislichen Unangemessenheit der Kosten
Die Büroorganisation von Gebietskörperschaften muss hinsichtlich der Einhaltung von Terminen und Fristen in gleicher Weise wie eine Rechtsanwaltskanzlei Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation erfüllen; für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der ...
Sieht der Verfassungsgesetzgeber ein rechtsgestaltendes Handeln anderer Stellen oder in anderen Formen vor, bedeutet das zugleich den Ausschluss des Säumnisschutzes
Die Behörde kann von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen, wenn es sich um die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen handelt und Zweifel über Bestand und Umfang der ...
Keinen Berufungsgrund bilden Umstände, über die im Titelbescheid bereits rechtskräftig entschieden wurde und die (bei unverändert gebliebenem Sachverhalt) daher im Vollstreckungsverfahren vom Verpflichteten wegen der Rechtskraftwirkung des Titelbescheides nicht mehr aufgerollt werden können
Den Verpflichteten trifft die Beweislast für die Behauptung der preislichen Unangemessenheit der Kosten
Der obsiegende Bf hat ein subjektives Recht auf Beachtung der Bindungswirkung des § 63 Abs 1 VwGG
Die Büroorganisation von Gebietskörperschaften muss hinsichtlich der Einhaltung von Terminen und Fristen in gleicher Weise wie eine Rechtsanwaltskanzlei Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation erfüllen; für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich immer der ...
Eine Änderung der relevanten Sach- oder Rechtslage zwischen Unterfertigung und Zustellung des Bescheides ist zu berücksichtigen
Sieht der Verfassungsgesetzgeber ein rechtsgestaltendes Handeln anderer Stellen oder in anderen Formen vor, bedeutet das zugleich den Ausschluss des Säumnisschutzes
Liegt eine lex specialis vor, ist nach dieser alleine die Zulässigkeit des Feststellungsantrages zu beurteilen
Die Behörde kann von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen, wenn es sich um die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen handelt und Zweifel über Bestand und Umfang der ...

