Eine Partei hat für die Kosten eines von der Behörde eingeholten Gutachtens gem § 76 Abs 1 AVG nicht aufzukommen, wenn die Einholung des Sachverständigengutachtens nicht notwendig war
Liegen der Behörde einander widersprechende Gutachten vor, so hat sie in der Begründung ihres Bescheides anzugeben, welche Erwägungen maßgebend gewesen waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen; die Umstände, welche sie dazu veranlassen, hat sie in der im Rahmen der ...
Mangelt es an der für einen Bescheid vorgesehenen Form, muss deutlich erkennbar sein, dass die Behörde dennoch den - objektiv erkennbaren - Willen hatte, gegenüber einer individuell bestimmten Person die normative Erledigung einer konkreten Verwaltungsangelegenheit vorzunehmen
Nach der Rsp des EuGH können die nationalen Gerichte einstweilige Anordnungen nur unter den Voraussetzungen treffen, die für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Gerichtshof gelten; zu diesen Voraussetzungen gehören die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der Erlassung der ...
Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist ausschließlich jener Bereich, in welchem dem Bw ein Mitspracherecht zusteht
Ein tatsächliches Verhalten - etwa die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, wie dies ein Dienstausweis iSd § 60 Abs 2 BDG darstellt - könnte vom VwGH in Stattgebung der Säumnisbeschwerde nicht anstelle der belangten Behörde gesetzt werden; das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen ...
Das angedrohte Zwangsmittel ist erst dann zu vollziehen, wenn ein Zuwiderhandeln nach der Zustellung der Erledigung, mit welchem das Zwangsmittel angedroht wurde, erfolgte
Nach § 68 Abs 7 AVG kann die Ausübung der behördlichen Abänderungsbefugnis zwar angeregt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht; in der Herstellung des in einem Bescheid geforderten Zustandes ist keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes zu erblicken, die eine neuerliche ...
Eine Partei hat für die Kosten eines von der Behörde eingeholten Gutachtens gem § 76 Abs 1 AVG nicht aufzukommen, wenn die Einholung des Sachverständigengutachtens nicht notwendig war
Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist ausschließlich jener Bereich, in welchem dem Bw ein Mitspracherecht zusteht
Liegen der Behörde einander widersprechende Gutachten vor, so hat sie in der Begründung ihres Bescheides anzugeben, welche Erwägungen maßgebend gewesen waren, das eine Beweismittel dem anderen vorzuziehen; die Umstände, welche sie dazu veranlassen, hat sie in der im Rahmen der ...
Ein tatsächliches Verhalten - etwa die Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, wie dies ein Dienstausweis iSd § 60 Abs 2 BDG darstellt - könnte vom VwGH in Stattgebung der Säumnisbeschwerde nicht anstelle der belangten Behörde gesetzt werden; das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen ...
Mangelt es an der für einen Bescheid vorgesehenen Form, muss deutlich erkennbar sein, dass die Behörde dennoch den - objektiv erkennbaren - Willen hatte, gegenüber einer individuell bestimmten Person die normative Erledigung einer konkreten Verwaltungsangelegenheit vorzunehmen
Das angedrohte Zwangsmittel ist erst dann zu vollziehen, wenn ein Zuwiderhandeln nach der Zustellung der Erledigung, mit welchem das Zwangsmittel angedroht wurde, erfolgte
Nach der Rsp des EuGH können die nationalen Gerichte einstweilige Anordnungen nur unter den Voraussetzungen treffen, die für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Gerichtshof gelten; zu diesen Voraussetzungen gehören die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der Erlassung der ...
Nach § 68 Abs 7 AVG kann die Ausübung der behördlichen Abänderungsbefugnis zwar angeregt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht; in der Herstellung des in einem Bescheid geforderten Zustandes ist keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes zu erblicken, die eine neuerliche ...

