Der VwGH hat zwar zu prüfen, ob die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung alle in Betracht kommenden Umstände vollständig berücksichtigt hat; wegen der nach § 41 Abs 1 VwGG eingeschränkten Prüfungsbefugnis darf der VwGH aber die Beweiswürdigung in einem angefochtenen Bescheid nicht in ...
Bei einer Behebung handelt es sich um eine "negative" Sachentscheidung der Berufungsbehörde, die dann zu ergehen hat, wenn der angefochtene Bescheid nicht hätte ergehen dürfen, wenn nach den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften in der anhängigen Rechtssache die Erlassung eines Bescheides ...
Mit der Behauptung, dass bei einem Erkenntnis des VwGH eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorliege, wird kein im Gesetz vorgesehener Wiederaufnahmegrund zur Darstellung gebracht
Dass die Erstbehörde über erst in der Berufung (zulässigerweise) neu vorgebrachte Umstände Ermittlungen nicht anstellte bzw darüber keine "eingehenden Feststellungen" traf, bedeutet nicht, dass das erstinstanzliche Verfahren mangelhaft bzw deshalb iSv § 66 Abs 2 AVG der "vorliegende ...
Für den Erweis einer Tatsache sind nicht irgendwelche Beweislastregeln (auch nicht jene der "weitestgehenden Gemeinsamkeit" zwischen Beweisergebnissen), sondern allein der "innere Wahrheitsgehalt" der Ergebnisse ausschlaggebend; bei der Feststellung dieses inneren (materiellen) Wahrheitsgehaltes ...
Hat die Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, um zB auf dem Umweg eines Verbesserungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Verbesserungsauftrages kein Raum und das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete Anbringen ...
Rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken kann ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen
Wäre es ausreichend, auf Grund der Mitwirkung eines Senatsmitgliedes an einer angefochtenen Entscheidung ohne Hinzutreten besonderer Umstände auf die Befangenheit aller Senatsmitglieder zu schließen, hätte der Gesetzgeber in § 31 Abs 1 Z 4 VwGG wohl eine entsprechende Regelung getroffen; der ...
Der VwGH hat zwar zu prüfen, ob die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung alle in Betracht kommenden Umstände vollständig berücksichtigt hat; wegen der nach § 41 Abs 1 VwGG eingeschränkten Prüfungsbefugnis darf der VwGH aber die Beweiswürdigung in einem angefochtenen Bescheid nicht in ...
Für den Erweis einer Tatsache sind nicht irgendwelche Beweislastregeln (auch nicht jene der "weitestgehenden Gemeinsamkeit" zwischen Beweisergebnissen), sondern allein der "innere Wahrheitsgehalt" der Ergebnisse ausschlaggebend; bei der Feststellung dieses inneren (materiellen) Wahrheitsgehaltes ...
Bei einer Behebung handelt es sich um eine "negative" Sachentscheidung der Berufungsbehörde, die dann zu ergehen hat, wenn der angefochtene Bescheid nicht hätte ergehen dürfen, wenn nach den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften in der anhängigen Rechtssache die Erlassung eines Bescheides ...
Hat die Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, um zB auf dem Umweg eines Verbesserungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Verbesserungsauftrages kein Raum und das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete Anbringen ...
Mit der Behauptung, dass bei einem Erkenntnis des VwGH eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorliege, wird kein im Gesetz vorgesehener Wiederaufnahmegrund zur Darstellung gebracht
Rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken kann ein Rechtsanwalt ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen
Dass die Erstbehörde über erst in der Berufung (zulässigerweise) neu vorgebrachte Umstände Ermittlungen nicht anstellte bzw darüber keine "eingehenden Feststellungen" traf, bedeutet nicht, dass das erstinstanzliche Verfahren mangelhaft bzw deshalb iSv § 66 Abs 2 AVG der "vorliegende ...
Wäre es ausreichend, auf Grund der Mitwirkung eines Senatsmitgliedes an einer angefochtenen Entscheidung ohne Hinzutreten besonderer Umstände auf die Befangenheit aller Senatsmitglieder zu schließen, hätte der Gesetzgeber in § 31 Abs 1 Z 4 VwGG wohl eine entsprechende Regelung getroffen; der ...

