Eine krankheitsbedingte Säumnis erfüllt die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann, wenn die Krankheit zu einer Dispositionsunfähigkeit des Betroffenen geführt hat oder die Dispositionsfähigkeit so stark beeinträchtigt hat, dass das Unterbleiben der ...
Die Behörde ist aufgrund der Vorlage einer allgemeinen Vollmacht in einem bestimmten Verfahren nicht berechtigt, die Partei auch im Verfahren über eine andere bereits schwebende oder erst später anhängig werdende Rechtsangelegenheit ebenfalls als durch den einmal ausgewiesenen Gewalthaber ...
In Verfahren nach dem AVG kommt Verfahrenshilfe nicht in Betracht
Ist der Bescheid von der Behörde an X zu Handen des Y adressiert worden, dann ist davon auszugehen, dass der Bescheid auch für X und nicht nur für Y bestimmt ist; kommt der Bescheid dem X tatsächlich zu und hat er nicht bloß Kenntnis von seinem Inhalt erlangt, dann wird ein allfälliger ...
In der Gegenschrift kann die fehlende Bescheidbegründung nicht nachgeholt werden
Die Erhebung einer unzulässigen Berufung hindert den Eintritt der Rechtskraft nicht
Die Heranziehung des § 8 ZustG setzt nicht voraus, dass in dem konkreten Verfahren bereits eine Zustellung an der betreffenden Abgabestelle tatsächlich erfolgt ist
Das Fehlen eines Hinweises auf eine bestehende Vollmacht gem § 13 Abs 2 ZustG am Rückschein macht diese Vollmacht und eine Zustellung an den Bevollmächtigten nicht unwirksam
Eine krankheitsbedingte Säumnis erfüllt die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann, wenn die Krankheit zu einer Dispositionsunfähigkeit des Betroffenen geführt hat oder die Dispositionsfähigkeit so stark beeinträchtigt hat, dass das Unterbleiben der ...
In der Gegenschrift kann die fehlende Bescheidbegründung nicht nachgeholt werden
Die Behörde ist aufgrund der Vorlage einer allgemeinen Vollmacht in einem bestimmten Verfahren nicht berechtigt, die Partei auch im Verfahren über eine andere bereits schwebende oder erst später anhängig werdende Rechtsangelegenheit ebenfalls als durch den einmal ausgewiesenen Gewalthaber ...
Die Erhebung einer unzulässigen Berufung hindert den Eintritt der Rechtskraft nicht
In Verfahren nach dem AVG kommt Verfahrenshilfe nicht in Betracht
Die Heranziehung des § 8 ZustG setzt nicht voraus, dass in dem konkreten Verfahren bereits eine Zustellung an der betreffenden Abgabestelle tatsächlich erfolgt ist
Ist der Bescheid von der Behörde an X zu Handen des Y adressiert worden, dann ist davon auszugehen, dass der Bescheid auch für X und nicht nur für Y bestimmt ist; kommt der Bescheid dem X tatsächlich zu und hat er nicht bloß Kenntnis von seinem Inhalt erlangt, dann wird ein allfälliger ...
Das Fehlen eines Hinweises auf eine bestehende Vollmacht gem § 13 Abs 2 ZustG am Rückschein macht diese Vollmacht und eine Zustellung an den Bevollmächtigten nicht unwirksam

