Der Umstand, dass Veruntreuungs- und Betrugshandlungen nicht in der Aufzählung des § 7 FSG enthalten sind, hindert nicht ihre Beurteilung als bestimmte Tatsachen iSd § 7 FSG, sofern sie nach ihrer Art und Schwere den beispielsweise aufgezählten strafbaren Handlungen gleichzustellen sind
Enthält das Vorbringen der Partei Gründe, die dafür sprechen, dass das Kraftfahrzeug nicht in einem die Verkehrs- oder Betriebssicherheit ausschließenden Zustand auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt wird, wird regelmäßig, trotz der wiederholten Nichtvorführung zu einer ...
Allgemeine Ausführungen zur Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs 4 FSG
Der Umstand, dass Veruntreuungs- und Betrugshandlungen nicht in der Aufzählung des § 7 FSG enthalten sind, hindert nicht ihre Beurteilung als bestimmte Tatsachen iSd § 7 FSG, sofern sie nach ihrer Art und Schwere den beispielsweise aufgezählten strafbaren Handlungen gleichzustellen sind
Allgemeine Ausführungen zur Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs 4 FSG
Enthält das Vorbringen der Partei Gründe, die dafür sprechen, dass das Kraftfahrzeug nicht in einem die Verkehrs- oder Betriebssicherheit ausschließenden Zustand auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt wird, wird regelmäßig, trotz der wiederholten Nichtvorführung zu einer ...

