Organisatorische Maßnahmen iSd § 45 Abs 2a letzter Satz StVO stellen die Wahl eines anderen Fahrzeuges, einer anderen Route oder einer anderen Tageszeit dar
Der Vorwurf des Lenkens iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen Verdacht des Lenkens in sich
Das Eingehen auf im Nachhinein erstellte ärztliche Bestätigungen ist dann entbehrlich, wenn der Bf im Zuge der erfolglos durchgeführten Atemalkoholtests nicht auf eine Unmöglichkeit der Ablegung eines Alkomattests hinwies und er auch nicht behauptet, dass eine derartige Unmöglichkeit für ...
Über die näheren Umstände der Durchführung einer Atemluftprobe bestimmt allein das jeweils einschreitende Organ; der Aufgeforderte hat weder ein Bestimmungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Atemluftprobe noch kommt ihm ein Wahlrecht zur Art der Untersuchung zu
Der Alkotest kann solange abverlangt werden, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist
Die Behörde ist hinsichtlich der Verwirklichung einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs 3 FSG an das gegenüber dem Bf rechtskräftig erlassene Straferkenntnis wegen Übertretung des § 4 Abs 2 StVO gebunden
Die bedingte Strafnachsicht allein führt noch nicht zwingend dazu, dass der Betreffende bereits als verkehrszuverlässig anzusehen ist
Die nachvollziehbare Darlegung begründeter Bedenken schon im Aufforderungsbescheid ist Voraussetzung für dessen Rechtmäßigkeit
Organisatorische Maßnahmen iSd § 45 Abs 2a letzter Satz StVO stellen die Wahl eines anderen Fahrzeuges, einer anderen Route oder einer anderen Tageszeit dar
Der Alkotest kann solange abverlangt werden, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist
Der Vorwurf des Lenkens iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen Verdacht des Lenkens in sich
Die Behörde ist hinsichtlich der Verwirklichung einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs 3 FSG an das gegenüber dem Bf rechtskräftig erlassene Straferkenntnis wegen Übertretung des § 4 Abs 2 StVO gebunden
Das Eingehen auf im Nachhinein erstellte ärztliche Bestätigungen ist dann entbehrlich, wenn der Bf im Zuge der erfolglos durchgeführten Atemalkoholtests nicht auf eine Unmöglichkeit der Ablegung eines Alkomattests hinwies und er auch nicht behauptet, dass eine derartige Unmöglichkeit für ...
Die bedingte Strafnachsicht allein führt noch nicht zwingend dazu, dass der Betreffende bereits als verkehrszuverlässig anzusehen ist
Über die näheren Umstände der Durchführung einer Atemluftprobe bestimmt allein das jeweils einschreitende Organ; der Aufgeforderte hat weder ein Bestimmungsrecht hinsichtlich Ort und Zeit der Atemluftprobe noch kommt ihm ein Wahlrecht zur Art der Untersuchung zu
Die nachvollziehbare Darlegung begründeter Bedenken schon im Aufforderungsbescheid ist Voraussetzung für dessen Rechtmäßigkeit

