Das WEG anerkennt mit dem Exszindierungs- bzw Aussonderungsrecht nach § 13 WEG ein besonderes Schutzbedürfnis des Wohnungseigentumspartners, der selbst nicht von der Exekution oder Insolvenz betroffen ist; dieses ist im Streitverfahren zu klären
Der Therapeut ist als Aufseher im Betrieb zu qualifizieren, wenn er die Therapiestunde leitet und damit in eigener Verantwortung deren Ablauf bestimmt
Kostet ein Mobiltelefon die Kunden unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer mindestens € 240, so ist die Bewerbung des Mobiltelefons als „gratis“ jedenfalls unzulässig
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG liegt nur dann vor, wenn die Belästigungen das bei Betrieben dieser Art übliche und unvermeidliche Ausmaß überschreiten; bei der Beurteilung dieses Ausmaßes sind die im Haus und dessen Umgebung üblichen Verhältnisse zu berücksichtigen
Eine Aktivforderung der Beklagten, die einen Vermögensgerichtsstand begründen soll, muss zur Zeit der Klagseinbringung bereits in Erscheinung getreten sein
Der Stiftungszweck ist dann nicht mehr erreichbar, wenn nach menschlichem Ermessen auf längere Sicht keine Umstände eintreten werden, die ihn erreichbar machen
Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden hat der eine Ehegatte einen obligatorischen Anspruch auf Einverleibung seines Miteigentums an der von der Gütergemeinschaft erfassten Liegenschaft des anderen Ehegatten; die Aufhebung der Gütergemeinschaft durch Tod führt nicht zum Verlust dieses ...
Es ist nicht zu beanstanden, bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit auf die „unmittelbare Nachbarschaft“ abzustellen, wo es bereits (auch) dem Sichtschutz dienende, nachträglich errichtete Betonmauern und Holzzäune zwischen Objekten gibt
Das WEG anerkennt mit dem Exszindierungs- bzw Aussonderungsrecht nach § 13 WEG ein besonderes Schutzbedürfnis des Wohnungseigentumspartners, der selbst nicht von der Exekution oder Insolvenz betroffen ist; dieses ist im Streitverfahren zu klären
Eine Aktivforderung der Beklagten, die einen Vermögensgerichtsstand begründen soll, muss zur Zeit der Klagseinbringung bereits in Erscheinung getreten sein
Der Therapeut ist als Aufseher im Betrieb zu qualifizieren, wenn er die Therapiestunde leitet und damit in eigener Verantwortung deren Ablauf bestimmt
Der Stiftungszweck ist dann nicht mehr erreichbar, wenn nach menschlichem Ermessen auf längere Sicht keine Umstände eintreten werden, die ihn erreichbar machen
Kostet ein Mobiltelefon die Kunden unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer mindestens € 240, so ist die Bewerbung des Mobiltelefons als „gratis“ jedenfalls unzulässig
Bei einer Gütergemeinschaft unter Lebenden hat der eine Ehegatte einen obligatorischen Anspruch auf Einverleibung seines Miteigentums an der von der Gütergemeinschaft erfassten Liegenschaft des anderen Ehegatten; die Aufhebung der Gütergemeinschaft durch Tod führt nicht zum Verlust dieses ...
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG liegt nur dann vor, wenn die Belästigungen das bei Betrieben dieser Art übliche und unvermeidliche Ausmaß überschreiten; bei der Beurteilung dieses Ausmaßes sind die im Haus und dessen Umgebung üblichen Verhältnisse zu berücksichtigen
Es ist nicht zu beanstanden, bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit auf die „unmittelbare Nachbarschaft“ abzustellen, wo es bereits (auch) dem Sichtschutz dienende, nachträglich errichtete Betonmauern und Holzzäune zwischen Objekten gibt

