Ein Zulassungsbesitzer, der seiner Verpflichtung zur Bekanntgabe des Lenkers nicht nachkommen kann, weil er nicht weiß, wer sein Kfz zur fraglichen Zeit ohne sein Wissen unbefugt in Betrieb genommen hat, hat initiativ alles darzulegen, was zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes geeignet ist, wobei ...
Die Fähigkeit zum Zurücklegen einer Strecke von mehr als 300 m ohne überdurchschnittliche Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen schließt eine starke Gehbehinderung iSd § 29b Abs 1 StVO aus, wobei der Umstand, dass dies nur mit Hilfsmitteln (wie etwa einem Gehstock oder orthopädischen ...
Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs 4 FSG ist, dass begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber einer Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, ...
Ob die festgestellte psychische Krankheit eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens erwarten lässt, hat der Amtsarzt bei Erstattung des Gutachtens gem § 8 Abs 2 FSG unter Berücksichtigung der psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme zu beurteilen
Aus den Verweisungen in § 102 Abs 5 lit c KFG und in § 45 Abs 1a KFG jeweils auf § 45 Abs 1 Z 4 KFG ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Hinterlegung der Bescheinigung gem § 102 Abs 5 lit c KFG nur bei Probefahrten iSd § 45 Abs 1 Z 4 KFG besteht
Bei einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG steht im Vordergrund, dass nach jener Person gefragt wird, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Kfz gelenkt hat; der Anführung des Ortes des Lenkens kommt keine besondere Bedeutung zu
Eine Enteignung auf Grund des BStG ist nur dann notwendig und erforderlich, wenn der Grundstückseigentümer ein angemessenes Kaufanbot abgelehnt hat
Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises gem § 29b StVO ist - dem Zweck der Bestimmung entsprechend - nicht die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, sondern eine starke Gehbehinderung, die das Abstellen des Fahrzeuges in nächster Nähe des Zieles erforderlich ...
Ein Zulassungsbesitzer, der seiner Verpflichtung zur Bekanntgabe des Lenkers nicht nachkommen kann, weil er nicht weiß, wer sein Kfz zur fraglichen Zeit ohne sein Wissen unbefugt in Betrieb genommen hat, hat initiativ alles darzulegen, was zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes geeignet ist, wobei ...
Aus den Verweisungen in § 102 Abs 5 lit c KFG und in § 45 Abs 1a KFG jeweils auf § 45 Abs 1 Z 4 KFG ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Hinterlegung der Bescheinigung gem § 102 Abs 5 lit c KFG nur bei Probefahrten iSd § 45 Abs 1 Z 4 KFG besteht
Die Fähigkeit zum Zurücklegen einer Strecke von mehr als 300 m ohne überdurchschnittliche Kraftanstrengung und ohne große Schmerzen schließt eine starke Gehbehinderung iSd § 29b Abs 1 StVO aus, wobei der Umstand, dass dies nur mit Hilfsmitteln (wie etwa einem Gehstock oder orthopädischen ...
Bei einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG steht im Vordergrund, dass nach jener Person gefragt wird, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Kfz gelenkt hat; der Anführung des Ortes des Lenkens kommt keine besondere Bedeutung zu
Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs 4 FSG ist, dass begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber einer Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, ...
Eine Enteignung auf Grund des BStG ist nur dann notwendig und erforderlich, wenn der Grundstückseigentümer ein angemessenes Kaufanbot abgelehnt hat
Ob die festgestellte psychische Krankheit eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens erwarten lässt, hat der Amtsarzt bei Erstattung des Gutachtens gem § 8 Abs 2 FSG unter Berücksichtigung der psychiatrischen fachärztlichen Stellungnahme zu beurteilen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises gem § 29b StVO ist - dem Zweck der Bestimmung entsprechend - nicht die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, sondern eine starke Gehbehinderung, die das Abstellen des Fahrzeuges in nächster Nähe des Zieles erforderlich ...

