Als rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung iSd § 47 Abs 2a KFG sind nicht nur subjektiv öffentliche, sondern auch aus dem Privatrecht erfließende Interessen zu verstehen; auch (Schadenersatz-)Interessen wie das Interesse eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten an der Bekanntgabe ...
Die Mindestentziehungsdauer von sechs Monaten gem § 26 Abs Z 1 FSG iVm § 99 Abs 1 StVO darf nur dann überschritten werden, wenn Umstände vorliegen, die auf Grund der Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit der strafbaren Handlung (§ 7 Abs 4 FSG) die Prognose der Verkehrsunzuverlässigkeit für ...
Der bloße Umstand, dass ein Führerscheinbesitzer Alkohol (wenngleich in hohen Mengen) konsumiert hat, ohne dass gleichzeitig Anhaltspunkte für eine Alkoholabhängigkeit gegeben sind und ohne dass der konkrete Alkoholkonsum in einem Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges gestanden ist, ...
Hinsichtlich der Übertretung des § 5 Abs 2 StVO kommt es insbesondere darauf an, dass die einschreitenden Beamten im Zeitpunkt der von ihnen durchgeführten Amtshandlung auf Grund der näheren Tatumstände den begründeten Verdacht hatten, dass der Bf in einem vermutlich durch Alkohol ...
Um eine bloß eingeschränkte Eignung zum Lenken von Kfz anzunehmen zu können, bedarf es auf einem ärztlichen Sachverständigengutachten beruhender konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass die gesundheitliche Eignung, und zwar in ausreichendem Maß, noch für eine bestimmte Zeit ...
Eine beharrliche Verfolgung iSd § 107a StGB reicht - ohne erkennbaren Zusammenhang des Fehlverhaltens zu kraftfahrrechtlichen oder straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften - nicht aus, Bedenken iSd § 24 Abs 4 FSG zu begründen
Stützt sich das amtsärztliche Gutachten auf die Stellungnahmen von verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen, so hat es sich mit diesen Stellungnahmen - nachvollziehbar - auseinander zu setzen
Eine Aufforderung zum Alkomattest setzt ua voraus, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat
Als rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung iSd § 47 Abs 2a KFG sind nicht nur subjektiv öffentliche, sondern auch aus dem Privatrecht erfließende Interessen zu verstehen; auch (Schadenersatz-)Interessen wie das Interesse eines durch einen Verkehrsunfall Geschädigten an der Bekanntgabe ...
Um eine bloß eingeschränkte Eignung zum Lenken von Kfz anzunehmen zu können, bedarf es auf einem ärztlichen Sachverständigengutachten beruhender konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass die gesundheitliche Eignung, und zwar in ausreichendem Maß, noch für eine bestimmte Zeit ...
Die Mindestentziehungsdauer von sechs Monaten gem § 26 Abs Z 1 FSG iVm § 99 Abs 1 StVO darf nur dann überschritten werden, wenn Umstände vorliegen, die auf Grund der Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit der strafbaren Handlung (§ 7 Abs 4 FSG) die Prognose der Verkehrsunzuverlässigkeit für ...
Eine beharrliche Verfolgung iSd § 107a StGB reicht - ohne erkennbaren Zusammenhang des Fehlverhaltens zu kraftfahrrechtlichen oder straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften - nicht aus, Bedenken iSd § 24 Abs 4 FSG zu begründen
Der bloße Umstand, dass ein Führerscheinbesitzer Alkohol (wenngleich in hohen Mengen) konsumiert hat, ohne dass gleichzeitig Anhaltspunkte für eine Alkoholabhängigkeit gegeben sind und ohne dass der konkrete Alkoholkonsum in einem Zusammenhang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges gestanden ist, ...
Stützt sich das amtsärztliche Gutachten auf die Stellungnahmen von verkehrspsychologischen Untersuchungsstellen, so hat es sich mit diesen Stellungnahmen - nachvollziehbar - auseinander zu setzen
Hinsichtlich der Übertretung des § 5 Abs 2 StVO kommt es insbesondere darauf an, dass die einschreitenden Beamten im Zeitpunkt der von ihnen durchgeführten Amtshandlung auf Grund der näheren Tatumstände den begründeten Verdacht hatten, dass der Bf in einem vermutlich durch Alkohol ...
Eine Aufforderung zum Alkomattest setzt ua voraus, dass der durch Zuruf Aufgeforderte diesen wahrnimmt und verstanden hat

