Im Fall eines nicht anwaltlich vertretenen Beschuldigten führt die Unterlassung der Antragstellung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zum Verlust der Rechte auf die in Strafsachen grundsätzlich garantierte mündliche Verhandlung, es sei denn, er wäre über die Antragstellung ...
Nach dem gem § 11g Abs 2 StVG im Verfahren wegen eines Ordnungsstraferkenntnisses anwendbaren § 65 VStG sind dem Bw (hier: dem Bf im Ordnungsstrafverfahren) die Kosten des Berufungsverfahrens (hier: des Beschwerdeverfahrens vor der belangten Behörde) nicht aufzuerlegen, wenn der Berufung (hier: ...
Das an Tatort- und Tatzeitumschreibung zu stellende Erfordernis wird nicht nur von Delikt zu Delikt, sondern auch nach den jeweils gegebenen Begleitumständen in jedem einzelnen Fall ein verschiedenes sein; Gleiches gilt hinsichtlich der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 ...
Die Motive des Strafgefangenen dafür, dass er von einem gewährten Ausgang nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt ist, spielen in Vollziehung des § 126 Abs 1 StVG keine Rolle
Bei einem Verstoß - auch - gegen Bestimmungen über die Tierhaltung ist es im Hinblick auf § 44 Abs 4 TSchG ohne Belang, ob die nicht dem TSchG bzw der 1. und 2. TierhaltungsV entsprechende Anlage oder Haltungseinrichtung, in der die Tierhaltung erfolgt, auf Grund der Übergangsbestimmung des § ...
§ 51e Abs 4 VStG wonach der UVS ungeachtet eines Parteiantrages von einer Verhandlung absehen kann, wenn er einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu erlassen hat, gilt lediglich in den Fällen, in denen ein UVS im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens selbst einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu ...
Aus dem Wortlaut des § 9 Abs 2 VStG ist klar ersichtlich, dass der räumliche oder sachliche Bereich des Unternehmens, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird, "klar abzugrenzen" ist; bei der Auslegung einer Bestellungsurkunde ist ein objektiver Maßstab ...
Bringt der Strafgefangene vor, er brauche entsprechende Ruhe für das von ihm angestrebte Studium und die angestrebte Dissertationsarbeit, legt er damit keine Gründe iSd § 124 Abs 3 StVG für eine allfällige Einzelunterbringung bei Tag dar; ein subjektives Recht auf Einzelunterbringung eines ...
Im Fall eines nicht anwaltlich vertretenen Beschuldigten führt die Unterlassung der Antragstellung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zum Verlust der Rechte auf die in Strafsachen grundsätzlich garantierte mündliche Verhandlung, es sei denn, er wäre über die Antragstellung ...
Bei einem Verstoß - auch - gegen Bestimmungen über die Tierhaltung ist es im Hinblick auf § 44 Abs 4 TSchG ohne Belang, ob die nicht dem TSchG bzw der 1. und 2. TierhaltungsV entsprechende Anlage oder Haltungseinrichtung, in der die Tierhaltung erfolgt, auf Grund der Übergangsbestimmung des § ...
Nach dem gem § 11g Abs 2 StVG im Verfahren wegen eines Ordnungsstraferkenntnisses anwendbaren § 65 VStG sind dem Bw (hier: dem Bf im Ordnungsstrafverfahren) die Kosten des Berufungsverfahrens (hier: des Beschwerdeverfahrens vor der belangten Behörde) nicht aufzuerlegen, wenn der Berufung (hier: ...
§ 51e Abs 4 VStG wonach der UVS ungeachtet eines Parteiantrages von einer Verhandlung absehen kann, wenn er einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu erlassen hat, gilt lediglich in den Fällen, in denen ein UVS im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens selbst einen verfahrensrechtlichen Bescheid zu ...
Das an Tatort- und Tatzeitumschreibung zu stellende Erfordernis wird nicht nur von Delikt zu Delikt, sondern auch nach den jeweils gegebenen Begleitumständen in jedem einzelnen Fall ein verschiedenes sein; Gleiches gilt hinsichtlich der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 ...
Aus dem Wortlaut des § 9 Abs 2 VStG ist klar ersichtlich, dass der räumliche oder sachliche Bereich des Unternehmens, für den ein verantwortlicher Beauftragter mit dessen Zustimmung bestellt wird, "klar abzugrenzen" ist; bei der Auslegung einer Bestellungsurkunde ist ein objektiver Maßstab ...
Die Motive des Strafgefangenen dafür, dass er von einem gewährten Ausgang nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt ist, spielen in Vollziehung des § 126 Abs 1 StVG keine Rolle
Bringt der Strafgefangene vor, er brauche entsprechende Ruhe für das von ihm angestrebte Studium und die angestrebte Dissertationsarbeit, legt er damit keine Gründe iSd § 124 Abs 3 StVG für eine allfällige Einzelunterbringung bei Tag dar; ein subjektives Recht auf Einzelunterbringung eines ...

