Nach der Rsp des VwGH sind die Wertungen der ehemaligen Aufenthaltsverfestigungstatbestände des § 9 Abs 4 BFA-VG im Rahmen der Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG weiterhin beachtlich, und es sind daher in diesen Fällen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur bei Begehung besonders verwerflicher ...
Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung rechtlich existent und kann daher bereits mit der mündlichen Verkündung mit Revision angefochten werden; der für die Prüfung der Zulässigkeit eines Fristsetzungsantrages allein maßgebliche Zeitpunkt ist jener des Einlangens beim ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Neufassung des § 1175 ABGB durch das GesbR-BG, der einen gemeinsamen Zweck verlangt, war nicht mit einer inhaltlichen Änderung im Vergleich zur früheren Fassung dieser Bestimmung, die auf einen „gemeinsamen Nutzen“ abgestellt hatte, verbunden
Auf das durch Erkenntnis des VwG abgeschlossene Verfahren waren die §§ 69 f AVG nicht anwendbar; die Wiederaufnahme wäre ausschließlich mit einem - hier von dem anwaltlich vertretenen Revisionswerber nicht gestellten - Antrag gem § 32 VwGVG anzustreben gewesen; ein von einem Rechtsvertreter ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Ein drohender Gesellschafterausschluss ist ein unwiederbringlicher Schaden iSd § 381 Z 2 EO, der einen auf das Verbot der Stimmrechtsausübung gestützten Sicherungsantrag trägt
Abgesehen vom Verwirkungstatbestand nach § 9 Abs 5 UWG iVm § 58 MSchG dient die Durchsetzung älterer Kennzeichenrechte grundsätzlich legitimen Interessen des Inhabers; sie kann daher, wenn überhaupt, nur in ganz engen Ausnahmefällen sittenwidrig sein
Nach der Rsp des VwGH sind die Wertungen der ehemaligen Aufenthaltsverfestigungstatbestände des § 9 Abs 4 BFA-VG im Rahmen der Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG weiterhin beachtlich, und es sind daher in diesen Fällen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur bei Begehung besonders verwerflicher ...
Auf das durch Erkenntnis des VwG abgeschlossene Verfahren waren die §§ 69 f AVG nicht anwendbar; die Wiederaufnahme wäre ausschließlich mit einem - hier von dem anwaltlich vertretenen Revisionswerber nicht gestellten - Antrag gem § 32 VwGVG anzustreben gewesen; ein von einem Rechtsvertreter ...
Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung rechtlich existent und kann daher bereits mit der mündlichen Verkündung mit Revision angefochten werden; der für die Prüfung der Zulässigkeit eines Fristsetzungsantrages allein maßgebliche Zeitpunkt ist jener des Einlangens beim ...
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Ein drohender Gesellschafterausschluss ist ein unwiederbringlicher Schaden iSd § 381 Z 2 EO, der einen auf das Verbot der Stimmrechtsausübung gestützten Sicherungsantrag trägt
Die Neufassung des § 1175 ABGB durch das GesbR-BG, der einen gemeinsamen Zweck verlangt, war nicht mit einer inhaltlichen Änderung im Vergleich zur früheren Fassung dieser Bestimmung, die auf einen „gemeinsamen Nutzen“ abgestellt hatte, verbunden
Abgesehen vom Verwirkungstatbestand nach § 9 Abs 5 UWG iVm § 58 MSchG dient die Durchsetzung älterer Kennzeichenrechte grundsätzlich legitimen Interessen des Inhabers; sie kann daher, wenn überhaupt, nur in ganz engen Ausnahmefällen sittenwidrig sein

