Das Fehlen der Befugnis des Bieters stellt einen unbehebbaren Mangel dar
Die Nachprüfungsbehörde ist verpflichtet, bei Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages einen von ihr auf Grund der Akten des Vergabeverfahrens erkannten und vom Auftraggeber nicht aufgegriffenen Ausschließungsgrund heranzuziehen
Bei der Prüfung sind alle maßgebenden Umstände des Einzelfalls, so insbesondere auch das Allgemeininteresse, die Verfügbarkeit der Farben für andere Wirtschaftsteilnehmer nicht ungerechtfertigt zu beschränken, zu beachten, wobei nach der Judikatur des EuGH allerdings davon auszugehen ist, dass ...
Bei den gem § 87 Abs 1 Z 3 GewO "im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen" kann es sich auch um solche handeln, die bei der Ausübung aller Gewerbe zu beachten sind
Das BVergG 2006 beschränkt den (im Angebot anzugebenden) Namen des Bieters nicht ausschließlich auf die Firma, sondern lässt ergänzend auch eine Geschäftsbezeichnung zu
Der Eintragung eines Wortes als nationale Marke in einem Mitgliedstaat steht der Umstand, dass das Wort der Sprache eines anderen Mitgliedstaates entlehnt ist, in der es keine Unterscheidungskraft hat, oder die Waren oder Dienstleistungen beschreibt, nicht entgegen, es sei denn, die beteiligten ...
Die Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw der Auswahl der Bieter selbst und betreffen daher nicht deren Angebot, sondern die Bieter (bzw deren Unternehmen); die Zuschlagskriterien dienen dagegen der Bewertung der Angebote und müssen daher mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen ; es kann ...
Der Fahrzeugverkehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr stellt grundsätzlich kein dem Vorhaben zuzurechnendes Geschehen dar
Das Fehlen der Befugnis des Bieters stellt einen unbehebbaren Mangel dar
Das BVergG 2006 beschränkt den (im Angebot anzugebenden) Namen des Bieters nicht ausschließlich auf die Firma, sondern lässt ergänzend auch eine Geschäftsbezeichnung zu
Die Nachprüfungsbehörde ist verpflichtet, bei Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages einen von ihr auf Grund der Akten des Vergabeverfahrens erkannten und vom Auftraggeber nicht aufgegriffenen Ausschließungsgrund heranzuziehen
Der Eintragung eines Wortes als nationale Marke in einem Mitgliedstaat steht der Umstand, dass das Wort der Sprache eines anderen Mitgliedstaates entlehnt ist, in der es keine Unterscheidungskraft hat, oder die Waren oder Dienstleistungen beschreibt, nicht entgegen, es sei denn, die beteiligten ...
Bei der Prüfung sind alle maßgebenden Umstände des Einzelfalls, so insbesondere auch das Allgemeininteresse, die Verfügbarkeit der Farben für andere Wirtschaftsteilnehmer nicht ungerechtfertigt zu beschränken, zu beachten, wobei nach der Judikatur des EuGH allerdings davon auszugehen ist, dass ...
Die Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw der Auswahl der Bieter selbst und betreffen daher nicht deren Angebot, sondern die Bieter (bzw deren Unternehmen); die Zuschlagskriterien dienen dagegen der Bewertung der Angebote und müssen daher mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen ; es kann ...
Bei den gem § 87 Abs 1 Z 3 GewO "im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen" kann es sich auch um solche handeln, die bei der Ausübung aller Gewerbe zu beachten sind
Der Fahrzeugverkehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr stellt grundsätzlich kein dem Vorhaben zuzurechnendes Geschehen dar

