Ganz allgemein erlaubt die Tatsache, dass eine zusammengesetzte Marke nur aus Bestandteilen besteht, denen es in Bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen an Unterscheidungskraft fehlt, die Annahme, dass auch die Marke als ganze in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen keine ...
Ein zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages führender eingetretener Schaden liegt bereits dann vor, wenn die Möglichkeit des Antragstellers beeinträchtigt wurde, am Vergabeverfahren teilzunehmen und er im Rahmen dieser Teilnahme in der Lage gewesen wäre, ein für den Zuschlag in Betracht ...
Die Auswirkungen einer zu genehmigenden Betriebsanlage sind unter Zugrundelegung jener Situation zu beurteilen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten, dh am belastendsten sind
Der bestellte Geschäftsführer kann - im Einzelfall - seine Aufsichtspflichten und seine Verantwortung nicht nur ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit im Betrieb, sondern auch durch die täglichen Kontakte mit elektronischen Medien wie etwa Videokonferenzen, wahrnehmen
Ein entschuldbarer Rechts- oder Tatsachenirrtum schließt offenkundige Unzulässigkeit aus
Die Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs 2 GewO gegeben sind, erfordert konkrete Feststellungen darüber, ob und gegebenenfalls welche offenen Forderungen gegenüber dem Gewerbetreibenden bestehen, die auch fällig sind, hinsichtlich derer also keine aufrechte ...
Dem Betriebsinhaber dürfen nicht strengere (ihn stärker belastende) Auflagen vorgeschrieben werden, als dies zur Wahrung der im § 77 Abs 1 GewO angeführten Schutzzwecke notwendig ist
Der Nachweis, dass dem Bieter von einem Dritten die technischen Mittel während des Auftragszeitraumes zur Verfügung gestellt werden, erfordert einerseits den Nachweis, dass diese Mittel beim Dritten tatsächlich verfügbar sind und andererseits, dass der Dritte sie der Verfügungsgewalt des ...
Ganz allgemein erlaubt die Tatsache, dass eine zusammengesetzte Marke nur aus Bestandteilen besteht, denen es in Bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen an Unterscheidungskraft fehlt, die Annahme, dass auch die Marke als ganze in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen keine ...
Ein entschuldbarer Rechts- oder Tatsachenirrtum schließt offenkundige Unzulässigkeit aus
Ein zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages führender eingetretener Schaden liegt bereits dann vor, wenn die Möglichkeit des Antragstellers beeinträchtigt wurde, am Vergabeverfahren teilzunehmen und er im Rahmen dieser Teilnahme in der Lage gewesen wäre, ein für den Zuschlag in Betracht ...
Die Beurteilung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs 2 GewO gegeben sind, erfordert konkrete Feststellungen darüber, ob und gegebenenfalls welche offenen Forderungen gegenüber dem Gewerbetreibenden bestehen, die auch fällig sind, hinsichtlich derer also keine aufrechte ...
Die Auswirkungen einer zu genehmigenden Betriebsanlage sind unter Zugrundelegung jener Situation zu beurteilen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten, dh am belastendsten sind
Dem Betriebsinhaber dürfen nicht strengere (ihn stärker belastende) Auflagen vorgeschrieben werden, als dies zur Wahrung der im § 77 Abs 1 GewO angeführten Schutzzwecke notwendig ist
Der bestellte Geschäftsführer kann - im Einzelfall - seine Aufsichtspflichten und seine Verantwortung nicht nur ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit im Betrieb, sondern auch durch die täglichen Kontakte mit elektronischen Medien wie etwa Videokonferenzen, wahrnehmen
Der Nachweis, dass dem Bieter von einem Dritten die technischen Mittel während des Auftragszeitraumes zur Verfügung gestellt werden, erfordert einerseits den Nachweis, dass diese Mittel beim Dritten tatsächlich verfügbar sind und andererseits, dass der Dritte sie der Verfügungsgewalt des ...

