Die Begründungspflicht umfasst nicht das Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung der jeweiligen Abweichung
Die Begründungspflicht umfasst nicht das Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung der jeweiligen Abweichung
Unter "begründeten Ausnahmefällen" iSd § 24 Abs 1 BVergG 2006 sind nur solche zu verstehen, die mit dem bisher einzig zulässigen Ausnahmefall - häufig wiederkehrende, gleichartige Leistungen, hinreichende Bekanntheit derselben und der Umstände, unter denen sie erbracht werden sollen - ...
Bei der nach § 107 Abs 2 TKG erforderlichen Zustimmung handelt es sich um eine Willenserklärung des (zukünftigen) Empfängers elektronischer Post, wobei für diese Zustimmung ein gesetzliches Formerfordernis nicht besteht, sodass auch eine konkludente Zustimmung nicht ausgeschlossen ist
Für die Zulässigkeit der Festlegung einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer bestimmten Höhe als Eignungskriterium ist nicht schon ausreichend, dass die Prämie in den Angebotspreis einkalkuliert werden kann
Durch das Gebot der Vollständigkeit soll es vermieden werden, dem Bieter ein unzumutbares Risiko bei der Erstellung des Angebotes zu übertragen; ein solches unzumutbares Risiko kann darin liegen, dass nicht ersichtlich ist, ob bestimmte (Neben-)Leistungen zu erbringen und daher in den Preis ...
Die Parteistellung der Nachbarn ist auf die Frage beschränkt, ob die Voraussetzungen und in diesem Sinne die Kriterien für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO erfüllt sind
Auch wenn es sich beim Beschluss nach § 20 Abs 3 MSchG nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine Feststellung handelt, so wird damit der Sache nach ausgesprochen, dass eine Registrierung ohne Verkehrsgeltungsnachweis auf Grund des Vorliegens eines Registrierungshindernisses nach § 4 Abs 1 Z 3, 4 oder ...
Die Begründungspflicht umfasst nicht das Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung der jeweiligen Abweichung
Für die Zulässigkeit der Festlegung einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer bestimmten Höhe als Eignungskriterium ist nicht schon ausreichend, dass die Prämie in den Angebotspreis einkalkuliert werden kann
Die Begründungspflicht umfasst nicht das Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung der jeweiligen Abweichung
Durch das Gebot der Vollständigkeit soll es vermieden werden, dem Bieter ein unzumutbares Risiko bei der Erstellung des Angebotes zu übertragen; ein solches unzumutbares Risiko kann darin liegen, dass nicht ersichtlich ist, ob bestimmte (Neben-)Leistungen zu erbringen und daher in den Preis ...
Unter "begründeten Ausnahmefällen" iSd § 24 Abs 1 BVergG 2006 sind nur solche zu verstehen, die mit dem bisher einzig zulässigen Ausnahmefall - häufig wiederkehrende, gleichartige Leistungen, hinreichende Bekanntheit derselben und der Umstände, unter denen sie erbracht werden sollen - ...
Die Parteistellung der Nachbarn ist auf die Frage beschränkt, ob die Voraussetzungen und in diesem Sinne die Kriterien für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 359b GewO erfüllt sind
Bei der nach § 107 Abs 2 TKG erforderlichen Zustimmung handelt es sich um eine Willenserklärung des (zukünftigen) Empfängers elektronischer Post, wobei für diese Zustimmung ein gesetzliches Formerfordernis nicht besteht, sodass auch eine konkludente Zustimmung nicht ausgeschlossen ist
Auch wenn es sich beim Beschluss nach § 20 Abs 3 MSchG nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine Feststellung handelt, so wird damit der Sache nach ausgesprochen, dass eine Registrierung ohne Verkehrsgeltungsnachweis auf Grund des Vorliegens eines Registrierungshindernisses nach § 4 Abs 1 Z 3, 4 oder ...

