Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass der Masseverwalter nicht berechtigt ist, die Gewerbeberechtigung des Gemeinschuldners zurückzulegen und es dem Masseverwalter nicht zusteht, in die durch die Gewerbeberechtigung gegebene subjektiv-öffentliche Rechtsbeziehung des Gewerbeinhabers zum Staat ...
Da sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes als zwingende Rechtsvermutung aus den schwer wiegenden Verstößen ergibt, bedarf es bei der Beurteilung, ob der Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 3 GewO erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des ...
Bei der Erteilung der Nachsicht gem § 26 Abs 1 GewO handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; sie liegt nicht im Ermessen der Behörde
Der Anzeige des Ruhens der Gewerbeberechtigung gem § 93 GewO kommt lediglich deklarativer Charakter zu; diese Anzeige kann daher lediglich ein Indiz dafür sein, dass das Gewerbe iSd § 88 Abs 2 GewO nicht ausgeübt wurde
Die im Gesetz definierte Erwartung setzt jedenfalls voraus, dass der Nachsichtswerber über die erforderlichen liquiden Mittel verfügt, um die mit der beabsichtigten Gewerbeausübung im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten - und zwar bei Fälligkeit - abdecken zu können
In Anbetracht der Wortfolge "wenn ... nachgewiesen werden" in § 19 erster Satz GewO ist es Sache des Antragstellers, die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen initiativ nachzuweisen, sodass die Behörde in diesem Zusammenhang keine ...
Mangels einer im Gesetz vorgesehenen Antragslegitimation beteiligter Personen ist das Verfahren nach § 348 Abs 1 GewO nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Voraussetzungen von Amts wegen durchzuführen
Die Ansicht, dass ein Bieter, dessen Angebotspreis (oder wesentliche Teile davon) - aus welchen Gründen auch immer - nicht verlesen worden sei, mangels vergaberechtlicher Existenz seines Angebots keinesfalls zur Einbringung eines Nachprüfungsantrages berechtigt sei, ist unzutreffend
Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass der Masseverwalter nicht berechtigt ist, die Gewerbeberechtigung des Gemeinschuldners zurückzulegen und es dem Masseverwalter nicht zusteht, in die durch die Gewerbeberechtigung gegebene subjektiv-öffentliche Rechtsbeziehung des Gewerbeinhabers zum Staat ...
Die im Gesetz definierte Erwartung setzt jedenfalls voraus, dass der Nachsichtswerber über die erforderlichen liquiden Mittel verfügt, um die mit der beabsichtigten Gewerbeausübung im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten - und zwar bei Fälligkeit - abdecken zu können
Da sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes als zwingende Rechtsvermutung aus den schwer wiegenden Verstößen ergibt, bedarf es bei der Beurteilung, ob der Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 3 GewO erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des ...
In Anbetracht der Wortfolge "wenn ... nachgewiesen werden" in § 19 erster Satz GewO ist es Sache des Antragstellers, die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen initiativ nachzuweisen, sodass die Behörde in diesem Zusammenhang keine ...
Bei der Erteilung der Nachsicht gem § 26 Abs 1 GewO handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; sie liegt nicht im Ermessen der Behörde
Mangels einer im Gesetz vorgesehenen Antragslegitimation beteiligter Personen ist das Verfahren nach § 348 Abs 1 GewO nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Voraussetzungen von Amts wegen durchzuführen
Der Anzeige des Ruhens der Gewerbeberechtigung gem § 93 GewO kommt lediglich deklarativer Charakter zu; diese Anzeige kann daher lediglich ein Indiz dafür sein, dass das Gewerbe iSd § 88 Abs 2 GewO nicht ausgeübt wurde
Die Ansicht, dass ein Bieter, dessen Angebotspreis (oder wesentliche Teile davon) - aus welchen Gründen auch immer - nicht verlesen worden sei, mangels vergaberechtlicher Existenz seines Angebots keinesfalls zur Einbringung eines Nachprüfungsantrages berechtigt sei, ist unzutreffend

