Mindestanforderungen betreffen Eigenschaften, die die ausgeschriebene Leistung kennzeichnen und denen die angebotene Leistung zu genügen hat; Mindestanforderungen sind in diesem Sinne unbedingte bzw jedenfalls zu erfüllende Anforderungen
Bei § 108 Abs 2 BVergG 2006 handelt es sich um eine Fiktion des Gesetzes, dass jeder Bieter (ua) die Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen kennt und die angebotene Leistung zu diesen Bestimmungen erbringt; eine gesonderte vom Bieter unterfertigte Erklärung ist hiefür somit nicht erforderlich; ...
Wenn die Beschwerde meint, die Beurteilung der Zuverlässigkeit des zu bestellenden gewerberechtlichen Geschäftsführers iSd § 95 Abs 1 iVm § 87 Abs 1 Z 3 GewO hätte anhand einer Prognose über dessen Persönlichkeitsbild erfolgen müssen, so ist ihr zu entgegnen, dass schon schwerwiegende ...
Die Vergabekontrollbehörde hat - ebenso wie der Auftraggeber bei der vertieften Angebotsprüfung - unter Berücksichtigung der auch dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit zu prüfen, wobei im ...
Für die Parteistellung im Verfahren nach § 79 Abs 1 GewO kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit der Bf im (ursprünglichen) Genehmigungsverfahren Parteistellung hatte, sondern lediglich darauf, ob er bereits im Zeitpunkt der Genehmigung der Betriebsanlage oder der betreffenden ...
Nach den Erläuterungen zu § 69 BVergG 2006 darf die Leistungsfähigkeit zwar auch nach den in dieser Bestimmung genannten Zeitpunkten nicht mehr verloren gehen, doch enthält der Einleitungssatz des § 69 keine Verpflichtung des Auftraggebers zu einer ständigen Überprüfung, ob nach den ...
Die mit einem Begründungsmangel behafteten Zuschlagsentscheidungen führen nicht zur absoluten Nichtigkeit und sind anfechtbar
Als Rechtsvorschrift zur Beurteilung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung iSd § 29 erster Satz GewO ist auch § 32 GewO über die sonstigen Rechte (Nebenrechte) der Gewerbetreibenden maßgebend; § 32 Abs 1 Z 1 GewO spricht ausdrücklich (quantitativ) von "Leistungen anderer Gewerbe ... in ...
Mindestanforderungen betreffen Eigenschaften, die die ausgeschriebene Leistung kennzeichnen und denen die angebotene Leistung zu genügen hat; Mindestanforderungen sind in diesem Sinne unbedingte bzw jedenfalls zu erfüllende Anforderungen
Für die Parteistellung im Verfahren nach § 79 Abs 1 GewO kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit der Bf im (ursprünglichen) Genehmigungsverfahren Parteistellung hatte, sondern lediglich darauf, ob er bereits im Zeitpunkt der Genehmigung der Betriebsanlage oder der betreffenden ...
Bei § 108 Abs 2 BVergG 2006 handelt es sich um eine Fiktion des Gesetzes, dass jeder Bieter (ua) die Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen kennt und die angebotene Leistung zu diesen Bestimmungen erbringt; eine gesonderte vom Bieter unterfertigte Erklärung ist hiefür somit nicht erforderlich; ...
Nach den Erläuterungen zu § 69 BVergG 2006 darf die Leistungsfähigkeit zwar auch nach den in dieser Bestimmung genannten Zeitpunkten nicht mehr verloren gehen, doch enthält der Einleitungssatz des § 69 keine Verpflichtung des Auftraggebers zu einer ständigen Überprüfung, ob nach den ...
Wenn die Beschwerde meint, die Beurteilung der Zuverlässigkeit des zu bestellenden gewerberechtlichen Geschäftsführers iSd § 95 Abs 1 iVm § 87 Abs 1 Z 3 GewO hätte anhand einer Prognose über dessen Persönlichkeitsbild erfolgen müssen, so ist ihr zu entgegnen, dass schon schwerwiegende ...
Die mit einem Begründungsmangel behafteten Zuschlagsentscheidungen führen nicht zur absoluten Nichtigkeit und sind anfechtbar
Die Vergabekontrollbehörde hat - ebenso wie der Auftraggeber bei der vertieften Angebotsprüfung - unter Berücksichtigung der auch dem Auftraggeber zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit zu prüfen, wobei im ...
Als Rechtsvorschrift zur Beurteilung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung iSd § 29 erster Satz GewO ist auch § 32 GewO über die sonstigen Rechte (Nebenrechte) der Gewerbetreibenden maßgebend; § 32 Abs 1 Z 1 GewO spricht ausdrücklich (quantitativ) von "Leistungen anderer Gewerbe ... in ...

