Die Nachprüfungsbehörde ist befugt - und gerade bei hinreichend konkreten Einwänden einer Verfahrenspartei auch verpflichtet -, bei der Überprüfung, ob dem Antragsteller durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder droht und sein Antrag daher gem § 320 Abs 1 Z 2 BVergG ...
Das Nebenrecht des § 32 Abs 1 Z 1 GewO kommt auch bei Tätigkeiten, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind, zum Tragen; die Auffassung, wonach gem § 32 Abs 2 GewO die herangezogene Fachkraft selbst bereits die erforderliche Befugnis (und nicht bloß die entsprechende Befähigung) ...
Vor dem Hintergrund des § 108 Abs 2 BVergG 2006 ist die Annahme, ein Bieter wolle ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot legen, nur dann gerechtfertigt, wenn er dies - klar - zum Ausdruck bringt
Die Fristversäumung kann für sich genommen niemals alleiniges Kriterium für ein Ausscheiden eines Angebotes nach § 129 Abs 2 BVergG 2006 sein, ist diese doch bereits Tatbestandsmerkmal für die Anwendung dieser Bestimmung; der dem öffentlichen Auftraggeber nach § 129 Abs 2 BVergG 2006 im ...
Die Nachprüfungsbehörde ist befugt - und gerade bei hinreichend konkreten Einwänden einer Verfahrenspartei auch verpflichtet -, bei der Überprüfung, ob dem Antragsteller durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder droht und sein Antrag daher gem § 320 Abs 1 Z 2 BVergG ...
Vor dem Hintergrund des § 108 Abs 2 BVergG 2006 ist die Annahme, ein Bieter wolle ein den Ausschreibungsbedingungen widersprechendes Angebot legen, nur dann gerechtfertigt, wenn er dies - klar - zum Ausdruck bringt
Das Nebenrecht des § 32 Abs 1 Z 1 GewO kommt auch bei Tätigkeiten, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind, zum Tragen; die Auffassung, wonach gem § 32 Abs 2 GewO die herangezogene Fachkraft selbst bereits die erforderliche Befugnis (und nicht bloß die entsprechende Befähigung) ...
Die Fristversäumung kann für sich genommen niemals alleiniges Kriterium für ein Ausscheiden eines Angebotes nach § 129 Abs 2 BVergG 2006 sein, ist diese doch bereits Tatbestandsmerkmal für die Anwendung dieser Bestimmung; der dem öffentlichen Auftraggeber nach § 129 Abs 2 BVergG 2006 im ...

