Rückständige Zinsen dürfen das bisher (zur Gänze) uneingeklagte Kapital nicht übersteigen
Ob ein Angebot einen zum Ausscheiden führenden Mangel aufweist, ist am Maßstab der Ausschreibungsbestimmungen zu messen
Verweise in der gesonderten Zulässigkeitsbegründung (28 Abs 3 VwGG) auf andere Teile der Revision sind zur Begründung der Zulässigkeit der Revision unbeachtlich
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Nach stRsp des VwGH geht es bei der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten um ein „civil right“ iSd Art 6 EMRK, sodass die Durchführung der Verhandlung essenziell ist; gerade die mündliche Verhandlung ermöglicht es nämlich, im Hinblick auf die ...
Der Tatbestand des § 44 Abs 3 Z 3 VwGVG setzt voraus, dass eine € 500,-- nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und - dies gilt für alle Tatbestände dieser Bestimmung - keine Partei die Durchführung einer Verhandlung beantragt hat; die Bestimmung räumt Ermessen ein und lässt damit ...
Vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Verfahrens nach dem VwGVG - der Manuduktionspflicht, der auch für nicht rechtkundige Bürger grundsätzlich zu bewältigenden Einhaltung der Formvorschriften und des Amtswegigkeitsprinzips - sowie der durch § 8a Abs 1 VwGVG angeordneten ausdrücklichen ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Rückständige Zinsen dürfen das bisher (zur Gänze) uneingeklagte Kapital nicht übersteigen
Nach stRsp des VwGH geht es bei der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten um ein „civil right“ iSd Art 6 EMRK, sodass die Durchführung der Verhandlung essenziell ist; gerade die mündliche Verhandlung ermöglicht es nämlich, im Hinblick auf die ...
Ob ein Angebot einen zum Ausscheiden führenden Mangel aufweist, ist am Maßstab der Ausschreibungsbestimmungen zu messen
Der Tatbestand des § 44 Abs 3 Z 3 VwGVG setzt voraus, dass eine € 500,-- nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und - dies gilt für alle Tatbestände dieser Bestimmung - keine Partei die Durchführung einer Verhandlung beantragt hat; die Bestimmung räumt Ermessen ein und lässt damit ...
Verweise in der gesonderten Zulässigkeitsbegründung (28 Abs 3 VwGG) auf andere Teile der Revision sind zur Begründung der Zulässigkeit der Revision unbeachtlich
Vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Verfahrens nach dem VwGVG - der Manuduktionspflicht, der auch für nicht rechtkundige Bürger grundsätzlich zu bewältigenden Einhaltung der Formvorschriften und des Amtswegigkeitsprinzips - sowie der durch § 8a Abs 1 VwGVG angeordneten ausdrücklichen ...
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