Schon durch die Einzahlung auf das Konto des Glücksspiel-Veranstalters kommt es zu einer bewussten und zweckgerichteten Vermögensverschiebung auf Grundlage der (unwirksamen) vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und dem Spieler
Nur wenn der Empfänger (die Verwaltungsbehörde) zur Nachprüfung der Angaben zuständig ist, kann das in § 1330 Abs 2 letzter S ABGB angeführte berechtigte Empfangsinteresse vorliegen
Aus dem Dienstverhältnis abgeleitete Ansprüche des Beamten können nur auf Grundlage ausdrücklicher Vorschriften (Gesetze oder Verordnungen) erfolgreich geltend gemacht werden
Dem Beamten kommt kein Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu
Das Berufungsgericht wies darauf hin, dass es sich beim erworbenen Fahrzeug um ein solches aus dem Niedrigpreissegment handle und dies auch Abstriche bei der Qualität mit sich bringe; wenn es darauf aufbauend die Ansicht vertrat, die Feststellungen gäben keinen (hinreichenden) Anhaltspunkt dafür, ...
Je größer die Gefährlichkeit des Tieres, desto größere Sorgfalt ist aufzuwenden; die Anforderungen an die Beaufsichtigung und Verwahrung eines Tieres dürfen aber auch nicht überspannt werden
Es besteht weder ein subjektives Recht auf Versetzung noch ein solches auf meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung, selbst wenn eine Versetzung etwa aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers geboten wäre
Dem Gebot der ausreichend deutlichen Angabe der Fundstelle der verletzten Verwaltungsvorschrift wird nur dann Rechnung getragen, wenn die Fundstelle jener Novelle angegeben wird, durch welche die als verletzt betrachtete Norm ihre zum Tatzeitpunkt gültige Fassung erhalten hat; ein diesbezüglich ...
Schon durch die Einzahlung auf das Konto des Glücksspiel-Veranstalters kommt es zu einer bewussten und zweckgerichteten Vermögensverschiebung auf Grundlage der (unwirksamen) vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm und dem Spieler
Das Berufungsgericht wies darauf hin, dass es sich beim erworbenen Fahrzeug um ein solches aus dem Niedrigpreissegment handle und dies auch Abstriche bei der Qualität mit sich bringe; wenn es darauf aufbauend die Ansicht vertrat, die Feststellungen gäben keinen (hinreichenden) Anhaltspunkt dafür, ...
Nur wenn der Empfänger (die Verwaltungsbehörde) zur Nachprüfung der Angaben zuständig ist, kann das in § 1330 Abs 2 letzter S ABGB angeführte berechtigte Empfangsinteresse vorliegen
Je größer die Gefährlichkeit des Tieres, desto größere Sorgfalt ist aufzuwenden; die Anforderungen an die Beaufsichtigung und Verwahrung eines Tieres dürfen aber auch nicht überspannt werden
Aus dem Dienstverhältnis abgeleitete Ansprüche des Beamten können nur auf Grundlage ausdrücklicher Vorschriften (Gesetze oder Verordnungen) erfolgreich geltend gemacht werden
Es besteht weder ein subjektives Recht auf Versetzung noch ein solches auf meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung, selbst wenn eine Versetzung etwa aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstgebers geboten wäre
Dem Beamten kommt kein Recht auf gesonderte Feststellung der Verpflichtung der Dienstbehörde zur Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu
Dem Gebot der ausreichend deutlichen Angabe der Fundstelle der verletzten Verwaltungsvorschrift wird nur dann Rechnung getragen, wenn die Fundstelle jener Novelle angegeben wird, durch welche die als verletzt betrachtete Norm ihre zum Tatzeitpunkt gültige Fassung erhalten hat; ein diesbezüglich ...

