Der VwGH hat ein überwiegendes Verschulden der Behörde darin angenommen, dass diese die für die zügige Verfahrensführung notwendigen Schritte unterlässt oder mit diesen grundlos zuwartet; entscheidend ist, ob die notwendigen Ermittlungen im Verfahren innerhalb des Entscheidungszeitraumes ...
Eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Rechtswahlklausel, die den Verbraucher nicht über die Weitergeltung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen seines Heimatrechts aufklärt, ist missbräuchlich iSd Art 3 Abs 1 der Klausel-RL
Aus dieser primär die Vollstreckbarkeitswirkung erfassenden Formulierung folgt noch nicht, dass damit jedenfalls ein „allgemeiner“ Vergleich iSv § 1389 Satz 2 ABGB vorliegen muss
Bei der bloßen Teilnahme eines Bewerbers an einer schulischen Aufnahmeprüfung und somit noch vor seiner formalen Aufnahme an der Schule besteht noch kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für einen Antrag auf Abänderung des zuerkannten Stimmrechtes genügt auch ein schlüssiges, durch die tatsächliche Stimmabgabe zum Ausdruck gebrachtes Begehren
Ungeachtet des Umstands, dass der Verweis nunmehr in § 79 Abs 2 AußStrG nicht mehr ausdrücklich als Zwangsmittel genannt wird, kann dieser – auch zur Durchsetzung von nach § 107 Abs 3 AußStrG ergangenen Aufträgen im Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren – als Beugemittel eingesetzt werden
Die Frage, ob ein Betrieb vorliegt und ob dieser wirksam in die GmbH eingebracht werden kann bzw wurde, ist in unternehmensrechtlicher Hinsicht primär nach den einschlägigen Normen des Steuerrechts zu beurteilen
Der VwGH hat ein überwiegendes Verschulden der Behörde darin angenommen, dass diese die für die zügige Verfahrensführung notwendigen Schritte unterlässt oder mit diesen grundlos zuwartet; entscheidend ist, ob die notwendigen Ermittlungen im Verfahren innerhalb des Entscheidungszeitraumes ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Rechtswahlklausel, die den Verbraucher nicht über die Weitergeltung der zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen seines Heimatrechts aufklärt, ist missbräuchlich iSd Art 3 Abs 1 der Klausel-RL
Für einen Antrag auf Abänderung des zuerkannten Stimmrechtes genügt auch ein schlüssiges, durch die tatsächliche Stimmabgabe zum Ausdruck gebrachtes Begehren
Aus dieser primär die Vollstreckbarkeitswirkung erfassenden Formulierung folgt noch nicht, dass damit jedenfalls ein „allgemeiner“ Vergleich iSv § 1389 Satz 2 ABGB vorliegen muss
Ungeachtet des Umstands, dass der Verweis nunmehr in § 79 Abs 2 AußStrG nicht mehr ausdrücklich als Zwangsmittel genannt wird, kann dieser – auch zur Durchsetzung von nach § 107 Abs 3 AußStrG ergangenen Aufträgen im Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren – als Beugemittel eingesetzt werden
Bei der bloßen Teilnahme eines Bewerbers an einer schulischen Aufnahmeprüfung und somit noch vor seiner formalen Aufnahme an der Schule besteht noch kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Frage, ob ein Betrieb vorliegt und ob dieser wirksam in die GmbH eingebracht werden kann bzw wurde, ist in unternehmensrechtlicher Hinsicht primär nach den einschlägigen Normen des Steuerrechts zu beurteilen

