Ausmaß und Umfang des gewünschten Betretungsrechts stellt eine Beeinträchtigung der Interessen des Mieters dar, die durch eine vom Landesgesetzgeber als gleichwertig erachtete Methode der Dichtheitsprüfung (§ 15 Abs 1 lit a WVG) vermieden werden kann; es bedürfte besonderer, vom Vermieter zu ...
Im Allgemeinen ist unter einer Wohnung ein selbständiger und in sich baulich geschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen; auf den Ausstattungszustand der Wohnung kommt es für diese Beurteilung nicht ...
Der Schädiger kann sich auf ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten wegen des im Rechtsmittelverfahren geltenden Neuerungsverbots (§ 482 ZPO) nur insoweit berufen, als er im Verfahren erster Instanz entweder einen entsprechenden Mitverschuldenseinwand erhoben oder zumindest ausreichend ...
Die anhaltende Bonität einer Emittentin oder Garantin ist kein geschäftstypischer Umstand, der stets und von jedermann mit einem Veranlagungsgeschäft verbunden wird
Der Begriff „Neuschaffung“ ist streng auszulegen
Eine generelle gesetzliche Pflicht, in Informationsmaterialien oder Werbefoldern auf das allgemeine Insolvenzrisiko eines Emittenten hinzuweisen, bestand und besteht in Österreich nicht; die Beurteilung einer Anleihe gegenüber dem Kunden als „risikoarm“ verstößt dann gegen die Pflicht, das ...
Eine Vorteilsausgleichung hat nicht von Amts wegen zu erfolgen, sondern nur über Einwendung des Schädigers, den für deren Voraussetzungen die Behauptungs- und Beweislast trifft
Der „OK-Vermerk“ eines Telefax-Sendeberichts erbringt keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang beim Empfänger
Ausmaß und Umfang des gewünschten Betretungsrechts stellt eine Beeinträchtigung der Interessen des Mieters dar, die durch eine vom Landesgesetzgeber als gleichwertig erachtete Methode der Dichtheitsprüfung (§ 15 Abs 1 lit a WVG) vermieden werden kann; es bedürfte besonderer, vom Vermieter zu ...
Der Begriff „Neuschaffung“ ist streng auszulegen
Im Allgemeinen ist unter einer Wohnung ein selbständiger und in sich baulich geschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen; auf den Ausstattungszustand der Wohnung kommt es für diese Beurteilung nicht ...
Eine generelle gesetzliche Pflicht, in Informationsmaterialien oder Werbefoldern auf das allgemeine Insolvenzrisiko eines Emittenten hinzuweisen, bestand und besteht in Österreich nicht; die Beurteilung einer Anleihe gegenüber dem Kunden als „risikoarm“ verstößt dann gegen die Pflicht, das ...
Der Schädiger kann sich auf ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten wegen des im Rechtsmittelverfahren geltenden Neuerungsverbots (§ 482 ZPO) nur insoweit berufen, als er im Verfahren erster Instanz entweder einen entsprechenden Mitverschuldenseinwand erhoben oder zumindest ausreichend ...
Eine Vorteilsausgleichung hat nicht von Amts wegen zu erfolgen, sondern nur über Einwendung des Schädigers, den für deren Voraussetzungen die Behauptungs- und Beweislast trifft
Die anhaltende Bonität einer Emittentin oder Garantin ist kein geschäftstypischer Umstand, der stets und von jedermann mit einem Veranlagungsgeschäft verbunden wird
Der „OK-Vermerk“ eines Telefax-Sendeberichts erbringt keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang beim Empfänger

