Der Nachweis der eingeschriebenen Absendung der Berufung bewirkt noch nicht den prima facie-Beweis ihres Einlangens bei der zuständigen Behörde; das Einlangen der Berufung hat der Bw erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen
Das Schiedsgutachten unterliegt grundsätzlich nur dann einer nachprüfenden richterlichen Kontrolle, wenn die vom Schiedsgutachter vorgenommene Leistungsbestimmung gegen § 879 ABGB verstößt, offenbar unbillig ist oder der zur Gestaltung berufene Dritte die ihm durch den Vertrag selbst gezogenen ...
Eine fallweise Benützung der Wohnung reicht nicht aus; wird die Wohnung überhaupt aufgegeben, fehlt jeder Bezugspunkt für eine Zustellung; keine Abgabestelle liegt vor, wenn sich der Empfänger nur häufig zu Besuch aufhält
Strebt der Arbeitgeber auf einem durch die Rechtsordnung vorgesehenen Weg, nämlich durch ein zulässiges „Änderungsangebot“ eine Änderung dispositiver Vertragspunkte an, und stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, so kann die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung zwar nach § 105 Abs 3 Z 2 ...
Der Drittschuldner muss einen Beschwerdegrund geltend machen, der, läge er vor, eine gesetzwidrige Belastung des Drittschuldners bedeuten würde; ob etwa die gepfändete Forderung zu Recht besteht, berührt die Rechtssphäre des Drittschuldners nicht, wohl aber, wenn ihm etwas verboten wird, was ...
Sind die Grundsätze für eine bestimmte Art möglicher Sittenwidrigkeit in der Rsp schon ausreichend festgelegt, so kann der Entscheidung des OGH für die Rechtsentwicklung keine besondere Bedeutung mehr zukommen
Da eine sachliche Differenzierung für den Umfang oder den Erwerb von Leistungsansprüchen dem Gesetzgeber nicht verwehrt ist, ist die sachliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung von Personen, die nicht festsitzenden Zahnersatz tatsächlich in Anspruch nehmen und solchen Personen, die ...
Wenn keine besondere lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt, ist nahezu jede Entgeltvereinbarung gültig; die Grenze bildet die Ausbeutung wegen eines im auffallenden Missverhältnis zum Wert der Dienstleistung stehenden „Hungerlohns“, mithin die Sittenwidrigkeit zufolge Lohnwuchers gem ...
Der Nachweis der eingeschriebenen Absendung der Berufung bewirkt noch nicht den prima facie-Beweis ihres Einlangens bei der zuständigen Behörde; das Einlangen der Berufung hat der Bw erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen
Der Drittschuldner muss einen Beschwerdegrund geltend machen, der, läge er vor, eine gesetzwidrige Belastung des Drittschuldners bedeuten würde; ob etwa die gepfändete Forderung zu Recht besteht, berührt die Rechtssphäre des Drittschuldners nicht, wohl aber, wenn ihm etwas verboten wird, was ...
Das Schiedsgutachten unterliegt grundsätzlich nur dann einer nachprüfenden richterlichen Kontrolle, wenn die vom Schiedsgutachter vorgenommene Leistungsbestimmung gegen § 879 ABGB verstößt, offenbar unbillig ist oder der zur Gestaltung berufene Dritte die ihm durch den Vertrag selbst gezogenen ...
Sind die Grundsätze für eine bestimmte Art möglicher Sittenwidrigkeit in der Rsp schon ausreichend festgelegt, so kann der Entscheidung des OGH für die Rechtsentwicklung keine besondere Bedeutung mehr zukommen
Eine fallweise Benützung der Wohnung reicht nicht aus; wird die Wohnung überhaupt aufgegeben, fehlt jeder Bezugspunkt für eine Zustellung; keine Abgabestelle liegt vor, wenn sich der Empfänger nur häufig zu Besuch aufhält
Da eine sachliche Differenzierung für den Umfang oder den Erwerb von Leistungsansprüchen dem Gesetzgeber nicht verwehrt ist, ist die sachliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung von Personen, die nicht festsitzenden Zahnersatz tatsächlich in Anspruch nehmen und solchen Personen, die ...
Strebt der Arbeitgeber auf einem durch die Rechtsordnung vorgesehenen Weg, nämlich durch ein zulässiges „Änderungsangebot“ eine Änderung dispositiver Vertragspunkte an, und stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, so kann die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung zwar nach § 105 Abs 3 Z 2 ...
Wenn keine besondere lohngestaltende Vorschrift zur Anwendung kommt, ist nahezu jede Entgeltvereinbarung gültig; die Grenze bildet die Ausbeutung wegen eines im auffallenden Missverhältnis zum Wert der Dienstleistung stehenden „Hungerlohns“, mithin die Sittenwidrigkeit zufolge Lohnwuchers gem ...

