Die Dienstbarkeit gem § 476 Z 10 ABGB verbietet das Bauen und Pflanzen auf dem dienenden Grundstück nur insofern, als dadurch aus den ungeöffneten Fenstern des untersten Stockwerks des auf dem herrschenden Grundstück befindlichen Hauses der „Anblick des Himmels geschmälert“ wird
Trotz des Ausnahmecharakters von § 68 EheG ist für die Gewährung des dort vorgesehenen Unterhaltsbeitrags nicht „völlige Mittellosigkeit“ erforderlich, da es eine Bedarfslücke auch bei einem tatsächlich vorhandenen (geringen) Einkommen des Anspruchswerbers geben kann; kein Anspruch ...
Wenn kein Einvernehmen der Ehegatten nach § 90 ABGB vorliegt und es dem Unterhaltspflichtigen auch nicht gelingt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 92 ABGB zu beweisen, ist er weiter in die Aufteilung einzubeziehen
Die Gefahrerhöhung setzt - mit der Einschränkung, dass es sich nicht nur um einen Zustand handeln darf, der plötzlich aufgetreten ist und in Kürze wieder behoben werden sollte - immer einen gewissen Dauerzustand voraus; dem Versicherungsnehmer muss klar sein, dass seine Verhaltensweise geeignet ...
Verursacht ein vom Eigentümer verschiedener Störer die Immissionen, kann dies dazu führen, dass Ansprüche auf nachbarrechtlicher Grundlage nur gegen den Störer, nicht aber gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks gerichtet werden können; der Eigentümer haftet dann nur, wenn er die ...
Der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten überlassenen Wohnung ist ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen; die (zusätzliche) Anrechnung von Raten eines zur Wohnungsbeschaffung aufgenommenen Kredits ist nicht möglich
Eine - entgegen § 16 Abs 1 Z 5 MRG - bloß mündlich und nicht schriftlich abgeschlossene Mietzinsvereinbarung ist unwirksam und bedarf daher nicht nur keiner Anfechtung nach § 16 Abs 8 Satz 2 MRG, sondern ist mangels Wirksamkeit einer solchen fristgebundenen Anfechtung gar nicht zugänglich
Eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB durch einen Treuhänder ist dann nicht gerechtfertigt, wenn eine unklare Rechtslage nicht durch unterschiedliche Interessen der Treugeber, sondern durch Anspruchstellung Dritter an einen der Treugeber entsteht und ein entsprechendes Drittverbot nicht besteht
Die Dienstbarkeit gem § 476 Z 10 ABGB verbietet das Bauen und Pflanzen auf dem dienenden Grundstück nur insofern, als dadurch aus den ungeöffneten Fenstern des untersten Stockwerks des auf dem herrschenden Grundstück befindlichen Hauses der „Anblick des Himmels geschmälert“ wird
Verursacht ein vom Eigentümer verschiedener Störer die Immissionen, kann dies dazu führen, dass Ansprüche auf nachbarrechtlicher Grundlage nur gegen den Störer, nicht aber gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks gerichtet werden können; der Eigentümer haftet dann nur, wenn er die ...
Trotz des Ausnahmecharakters von § 68 EheG ist für die Gewährung des dort vorgesehenen Unterhaltsbeitrags nicht „völlige Mittellosigkeit“ erforderlich, da es eine Bedarfslücke auch bei einem tatsächlich vorhandenen (geringen) Einkommen des Anspruchswerbers geben kann; kein Anspruch ...
Der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten überlassenen Wohnung ist ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen; die (zusätzliche) Anrechnung von Raten eines zur Wohnungsbeschaffung aufgenommenen Kredits ist nicht möglich
Wenn kein Einvernehmen der Ehegatten nach § 90 ABGB vorliegt und es dem Unterhaltspflichtigen auch nicht gelingt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 92 ABGB zu beweisen, ist er weiter in die Aufteilung einzubeziehen
Eine - entgegen § 16 Abs 1 Z 5 MRG - bloß mündlich und nicht schriftlich abgeschlossene Mietzinsvereinbarung ist unwirksam und bedarf daher nicht nur keiner Anfechtung nach § 16 Abs 8 Satz 2 MRG, sondern ist mangels Wirksamkeit einer solchen fristgebundenen Anfechtung gar nicht zugänglich
Die Gefahrerhöhung setzt - mit der Einschränkung, dass es sich nicht nur um einen Zustand handeln darf, der plötzlich aufgetreten ist und in Kürze wieder behoben werden sollte - immer einen gewissen Dauerzustand voraus; dem Versicherungsnehmer muss klar sein, dass seine Verhaltensweise geeignet ...
Eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB durch einen Treuhänder ist dann nicht gerechtfertigt, wenn eine unklare Rechtslage nicht durch unterschiedliche Interessen der Treugeber, sondern durch Anspruchstellung Dritter an einen der Treugeber entsteht und ein entsprechendes Drittverbot nicht besteht

